Ein neuer Nationaler Bildungsrat soll, falls er installiert wird, die Reformen des deutschen Bildungswesens voranbringen. Wäre ein solches neues Gremium sinnvoll? Oder würde dadurch wieder eine Politik gestärkt, die zwar von Bildung spricht, aber die Bildungspraxis messgläubig über standardisierten Output zu lenken versucht? Eine Kritik.
Dem außenstehenden Beobachter nötigt das Timing Respekt ab. Im November 2011 stimmte der Parteitag der CDU in einem Antrag zur Bildungspolitik für die Einrichtung eines länderübergreifenden Bildungsrates. Ein halbes Jahr zuvor hatte sich Bundesbildungsministerin Annette Schavan in einem Interview der Süddeutschen Zeitung für einen solchen Rat ausgesprochen. Seit dem Frühsommer findet sich auf ZEIT-Online ein Beitrag, in dem sie diese Idee erneut vorträgt. Und im Oktober 2011 wird über ein Treffen „namhafter Bildungsexperten“ berichtet, die auf Initiative einer Stiftung in Berlin über die Grundzüge für einen künftigen Nationalen Bildungsrat beraten haben. Dieser könne Reformen des deutschen Bildungssystems mit voranbringen und wichtige Impulse geben, zum Beispiel für die Verbesserung der Lehrerbildung, die Qualitätssicherung in Schulen oder die Definition einer Grundstruktur des Schulsystems für alle Bundesländer.
Als Optimist will man gerne glauben, die Idee eines Nationalen Bildungsrates werde mit besten Absichten verfolgt. Doch nach einem guten Jahrzehnt Erfahrungen mit beraterflankierten Steuerungseingriffen in Schule und Hochschule steht zu befürchten, dass mit diesem neuen Überbaugremium vor allem eine Politik gestärkt wird, die zwar von Bildung spricht, aber die Bildungspraxis messgläubig über standardisierten Output zu lenken versucht.
»Bildung lässt sich nicht normierend ermessen oder zentralverwaltet steuern.«
Man kann zwar mit mehr oder weniger großem theoretischen, messtechnischen und statistischen Aufwand Daten sammeln, miteinander kombinieren und versuchen, die so entstehenden Konstrukte als Indikatoren für Bildung glaubhaft zu machen. Aber Bildung lässt sich nicht normierend ermessen, zentralverwaltet steuern oder gar gestalten.
Wer von Bildung spricht, muss auch Eigensinn respektierenDies hat nur vordergründig mit der Vielstimmigkeit zu tun, mit der über Bildung debattiert wird. Vorstellungen von Bildung als Weg zur Mündigkeit ringen ebenso um Geltung wie Orientierungen am humanistischen Bildungsideal Humboldts. Es finden sich sowohl Wiederbelebungsversuche kanonischer Auffassungen als auch funktionale Begründungen für diverse Kompositionen aus Basisqualifikationen und Kompetenzen, die Fitness im internationalen Konkurrenzkampf oder wenigstens eine zufriedenstellende Meisterung lebensweltlicher Anforderungen sichern sollen.
Darüber, welches Bildungsverständnis heute angemessen ist, lässt sich ergiebig streiten. Doch wer von Bildung spricht, sollte auch an Eigensinn denken und Vielfalt schätzen. Bildung erweist sich nicht an erreichten Punktzahlen in standardisierenden Tests, sondern im Denken, Handeln und Auftreten konkreter Personen. Wissen, Können, Bemühen um Verstehen und Urteilskraft wirken zusammen im Spannungsfeld von Leistung, Freiheit und Verantwortung: bereit und in der Lage sein, anderen etwas Wertvolles – in einem durchaus weiten Sinn – zu bieten; frei sein, dies nach eigenem Ermessen zu tun; Verantwortung übernehmen für das, was dabei geschieht und herauskommt.
»Eher entsteht Druck, beim nächsten Mal testgerecht besser abzuschneiden.«
Um Persönlichkeitsprofil zwischen Pflicht und Kür, zwischen Anforderungen der Umwelt und Eigensinn ausbilden zu können, muss der Erwerb von Wissen und Können von angemessenen Freiräumen begleitet sein. Man kann der Bundesbildungsministerin nur zustimmen, wenn sie betont, in der Schule müsse es auch darum gehen, Fantasie zu üben, Kindern die Gelegenheit zu geben, sich selbst zu entdecken, ihre Talente zu fördern und ihre Persönlichkeit zu entwickeln (Schavan 2011).
Bildungspraxis benötigt Vertrauen und FreiräumeDies gelingt nur, wenn Lehrer Spielräume haben und sich die Freiheit nehmen, ihr pädagogisches Handeln auf die individuellen Lernvoraussetzungen und Gewohnheiten der Kinder und Jugendlichen einzustellen – klar im Ziel, klug begründbar in der Methode und sensibel für die Situation. Ein nach allen Regeln der Kunst durchdachtes Unterrichtskonzept, das in der einen Klasse erfolgreich ist, taugt nicht unbedingt auch für die Parallelklasse. Der eine Schüler lässt sich mit einer Prise Humor von seinem störenden Verhalten abbringen, sein gleichaltriger Mitschüler legt dies dagegen als Schwäche aus. Angesichts nachlassender Leistungsbereitschaft kann es bei einer Schülerin sinnvoll sein, frühzeitig das Elternhaus einzubeziehen, bei einer anderen in der gleichen Klasse könnte das die Schulunlust eher noch verstärken. Die variantenreiche und dynamische Kombination aus verbindlichen Zielen, individuellen und situativen Gegebenheiten macht Bildung zu einem Prozess, in dem alle Beteiligten Freiräume brauchen – eher mehr als weniger. Zu Recht gelten „Vertrauen und Verlässlichkeit als Grundelemente im pädagogischen Milieu“ (Schavan 2011).
Wer hat Definitionsmacht über das pädagogische Geschehen?Der bildungspolitische Aktivismus der letzten Jahre lässt jedoch befürchten, dass das Vertrauen in Reglementierung und Kontrolle von Bildungseinrichtungen größer ist als in die Fähigkeit und Verantwortlichkeit der dort Handelnden.
Beispiele für die Universitäten und Hochschulen finden sich in nahezu jeder Ausgabe dieser Zeitschrift. Das muss hier nicht ausgeführt werden.
Noch schlimmer trifft es die Schulen. Sie sind dem dirigistischen Zugriff stärker ausgeliefert. Landauf, landab werden Schulen mit zentral erdachten und verordneten Vergleichsarbeiten überzogen. Was eine Schule wirklich leistet, wird damit nicht erfasst. Dies würde zuverlässige Informationen über die Lernausgangslage der Schüler und über die situativen Rahmenbedingungen der jeweiligen Schule voraussetzen. Standardisierte Erwartungen an den „Outcome“, normierende Anforderungen an das Handeln im Unterricht und die mal so, mal anders ausgelegten und jeweils als gültig angesehenen Erkenntnisse aus der Bildungsforschung generieren Definitionsmacht von Evaluatoren über die Professionalität der Lehrkräfte. Schulentwicklung, früher an den jeweiligen Gegebenheiten der Schule orientiert, weicht einer zentral administrierten Systemsteuerung. Konkrete Hilfen sind teuer, deshalb rar. Eher entsteht Druck, beim nächsten Mal testgerecht besser abzuschneiden. Fächer mit Bildungsangeboten, die nicht vermessen werden, laufen Gefahr, an Bedeutung zu verlieren.
Auf Touren gekommen ist die Steuerungs- und Vermessungsmaschinerie nach den mäßigen Platzierungen Deutschlands auf den Rankinglisten der PISA-Studien. Die damit verbundene Aufregung beruht auf der Annahme, die Tests würden Leistungen messen, die für die Entwicklung von Volkswirtschaften zentrale Bedeutung haben. Die OECD betont seit ihrer Gründung zu Recht die Bedeutung einer gut ausgebildeten Bevölkerung für die wirtschaftliche und soziale Entwicklung. Nun zählt Deutschland sicherlich nicht zu den am schlechtesten aufgestellten Gesellschaften. Um seine wirtschaftliche Leistungsfähigkeit wird es beneidet, das soziale Sicherungssystem ist im internationalen Vergleich eher gut ausgebaut, die Stabilität seiner Demokratie kann sich sehen lassen. In Europa gehört es zu den Ländern mit der geringsten Jugendarbeitslosigkeit. Alles kein Grund, sich auszuruhen. Bildungsgerechtigkeit muss weiter verbessert werden, das Interesse an MINT-Fächern könnte größer sein. Dennoch sollte bei allem Reformeifer bedacht werden, dass der hohe ökonomische, politische und soziale Standard von Menschen geschaffen wurde, die zur Schule gingen, bevor PISA-Forscher die „geringe“ Leistungsfähigkeit des deutschen Bildungssystems „entdeckt“ haben. Sonst wächst die Gefahr, rankingfixiert die unerwünschten Nebenwirkungen der Reformen zu übersehen und das Bildungssystem krank zu sanieren.
Man mag hoffen, dass Altkanzler Helmut Schmidt nicht der letzte Spitzenpolitiker bleibt, der sich beim Umsetzen von Ideen in gestaltende Politik an Karl Poppers Konzept des „schrittweisen sozialen Bauens“ erinnerte. Probieren, mit klarem Blick auch für die unerwünschten Nebenwirkungen – und zurückrudern, wenn sich zeigt, dass die große Intervention anders verläuft als gedacht, weil generalisierte Ziele und gleichgerichtete Maßnahmen die „Situationslogik“ der jeweils handelnden Menschen zu wenig berücksichtigen.
Auf dem Weg zur KompetenzrepublikAllerdings waren Bereitschaft zur Selbstkritik und das Einräumen ungewollter Nebenwirkungen von Reformen in den letzten Jahrzehnten nicht gerade auffällige Begleiter der Bildungspolitik. Und vielleicht können sie es auch gar nicht sein. Wahlen gewinnt man mit dem, was man als Erfolg verkaufen kann, eher selten mir Eingeständnissen von Fehlern. So wird weiter auf Bildungsmonitoring gesetzt, obwohl selbst in Ländern, in denen zentralistische Kontrollen längere Tradition haben, sich „Nettoeffekte“ einer vermessen(d)en Steuerung von „Bildung“ bisher weder beschreiben und daher auch nicht beurteilen lassen. Nachdem viel Mittel, Zeit, Energie und Nerven in die Erfassung, Aufbereitung und Auswertung von Daten geflossen sind, stellt man fest, dass man damit noch nichts verbessert. Doch statt die Sinnhaftigkeit der Rundumvermessung zu hinterfragen, wird weitere Anpassung an die Steuerungslogik empfohlen. Der Bildungsleviathan nährt sich prächtig: Ein vom BMBF in der Reihe „Bildungsforschung“ herausgegebener Band schlägt vor, Lehrer darin zu schulen, Testmethoden zu verstehen. Außerdem sollten Lehrkräfte Kompetenzen erwerben wie „die Beschlussfassung, Planung, Ausführung und Weiterführung von Aktionen. Diese sind bereits in der Ausbildung zu vermitteln, um zudem die Akzeptanz von Evaluationen zu fördern“. Nicht kritische Auseinandersetzung, sondern Akzeptanz soll das Studium schaffen? Ob das Verständnis von p < 0.05, von Clusteranalysen und Mehrebenenmodellen Lehrern dabei helfen wird, individuell förderliche Lernumgebungen für eine zunehmend heterogene Schülerschaft zu gestalten, eine gute Kooperation mit einer differenzierten Elternschaft zu finden und ohne Burnout ein hohes Dienstalter zu erreichen? Wer nicht kompetent ist, den behaupteten Ertrag von Datenfluten steuerungskonform sinnvoll zu nutzen, muss halt kompetent gemacht werden. Bildungsrepublik war gestern, ehrlicherweise sollte man von einer Kompetenzrepublik und statt vom Bundesministerium für Bildung und Forschung vom Bundesministerium für Kompetenz und Forschung sprechen. Klingt weniger schön, wäre aber angesichts der kompetenzorientierten Steuerungs- und Kontrollbemühungen redlicher.
»Wer nicht kompetent ist, muss halt kompetent gemacht werden.«
Die Kehrseite der Steuerung: GleichförmigkeitIn ersten Verlautbarungen heißt es, ein Nationaler Bildungsrat sei geeignet, „umsetzbare Empfehlungen zu entwickeln, die eine hohe politische Durchsetzungsfähigkeit haben“ („Experten fordern Bildungsrat“). Mit diesem Verständnis dürfte der Nationale Bildungsrat sich eher zum Rettungsschirm für eine zunehmend dirigistische und damit hybride Bildungspolitik entwickeln als zu einem Rat für die Öffentlichkeit, der hilfreiche Angebote für diejenigen machen kann, die letztlich für die Qualität der Bildung sorgen: Erzieher in Kindertageseinrichtungen, Lehrer an Schulen und Dozenten an Hochschulen und Universitäten. Steuerung wird nicht weniger, sondern – allenfalls – schöner verkauft.
Als eine Bedingung für den Erfolg des Gremiums wird genannt, es müsse mit „hoch qualifizierten und glaubwürdigen Personen“ besetzt sein. Nun ja, so geht formierte Meinungsbildung: Nicht das Argument hat Gewicht, sondern die Person, die es vertritt. Mit ein wenig Phantasie kann man sich vorstellen, wie ein großer Teil von Beiträgen zur Bildungsdiskussion dann aussehen wird: „Wie der Bildungsrat schreibt, muss, kann soll…“ – die hässliche Kehrseite von Steuerung ist Gleichförmigkeit.
Eine Fassung des Beitrages mit Literaturhinweisen und Anmerkungen kann bei der Redaktion von Forschung & Lehre angefordert werden.
Nach jedem Euro-Gipfel, der die Erwartungen der Finanzmärkte nicht erfüllt, stellen sich immer mehr drängende Fragen, was Investoren tun sollten, um sich bei einem Scheitern des Euros zu schützen. Die Sorgen sind verständlich, schließlich sind es ja die Politiker selbst, die – wie die deutsche Kanzlerin – mit beschwörenden Worten vom Ende Europas reden, falls der Euro scheitere. Doch wie wahrscheinlich ist ein Zerfall Eurolands? Wie sehen mögliche Szenarien aus? Und was sollen Anleger tun, um sich vor diesem „schwarzen Schwan“ zu schützen?
Auch wenn wir die Sorgen der Investoren ernst nehmen wollen, ist die Antwort – überspitzt gesagt – dieselbe wie die Antwort auf die Frage, was Anleger machen sollten, wenn ein gigantischer Meteor die Erde treffen würde. Erstens gibt es nicht das Euro-Zusammenbruchs-Szenario, sondern es gibt derer Tausende, genauso wie es Tausende von möglichen Einflugschneisen für einen Meteoriten gibt. Verlässt nur Griechenland den Euro oder verlässt Deutschland den Euro? Gibt es einen Euro-Nord und einen Euro-Süd? Springt im Extremfall jemand ein? China oder die USA? Es gibt Tausende von mehr oder minder denkbaren Szenarien. Je nach Einflugschneise ändert sich die optimale Positionierung der Anleger beim Einschlag auf der Erde ganz grundsätzlich.
»Es gibt kein Versteck für Anleger vor einem Euro-Kollaps,
weil sein Resultat immer eine globale Bankenkrise ist.«
Zweitens sind trotz aller Akribie bei der Szenario-Bildung alle diese Überlegungen am Ende wenig zielführend, weil – die Dinosaurier wissen es – ein Meteoreinschlag einen thermonuklearen Winter auslöst und das meiste Leben auf dem Planeten auslöscht. So gibt es auch kein Versteck für Anleger vor einem Euro-Kollaps, weil sein Resultat immer eine globale Bankenkrise ist, die alle Kurse von Vermögenstiteln zum Fallen bringen wird. Drittens ist gerade deshalb, weil die Konsequenzen so verheerend wären, die Wahrscheinlichkeit, dass ein Euro-Austritt erfolgt, sehr minimal. Das Fazit lautet, dass die Folgen so gravierend sind, dass kein verantwortungsvoller Politiker diesen Pfad beschreiten wird. Natürlich ist es immer möglich, dass es „unverantwortliche“ Politiker gibt, die die Wählerschaft zumindest eine Zeitlang verführen können. Unser Argument ist aber Folgendes: Wenn diese Sorte von Politikern wirklich in einem oder mehreren Ländern an die Macht gekommen ist und den feindseligen Akt eines Euro-Austritts beschreitet, muss Europa in einer so tiefen diplomatischen Krise stecken, dass Anleger eher in Bunker, Notrationen und Überlebenskits investieren sollten als in Leerverkäufe des Euros.
Der Euro ist nicht das ProblemDer Euro ist eigentlich gar nicht das Problem. Eine Währung ist immer so viel wert wie die Waren, die hinter ihr stehen. Der Euro selbst ist sogar eine sehr stabile Währung, sowohl im Innenverhältnis (die Inflation war seit 1999 genau auf dem Zielwert von zwei Prozent) als auch im Außenverhältnis (gegenüber der Noch-Leitwährung Dollar ist der Euro real überbewertet). Hätte Euroland eine zentralisierte Fiskalpolitik, würde es besser dastehen als die anderen großen Staaten, die momentan einen viel niedrigeren Zins bezahlen. Gemäß Zahlen des Weltwährungsfonds (IMF) haben die USA und Japan für 2011 mit 100 Prozent und 233 Prozent höhere Schuldenstände im Vergleich zum BIP als Euroland (88,6 Prozent). Auch wenn das Vereinigte Königreich mit seinen 80,8 Prozent noch darunter liegt, so liegt sein Gesamtstaatsdefizit von 8,5 Prozent doppelt so hoch wie das Defizit von Euroland (4,1 Prozent), während die USA (9,6 Prozent) und Japan (10,3 Prozent) noch weiter darüber liegen. Gleichzeitig finanziert sich Euroland fast komplett im Inland, während die USA und das Vereinigtes Königreich beide ein Leistungsbilanzdefizit von ca. drei Prozent im Jahr 2011 aufweisen. Da die Kreditmetrik Eurolands besser ist als diejenige der USA, UK und Japans, wären die Zinsen auf gemeinschaftlich garantierten Anleihen sehr gering.
Eine Währung zerbröselt nicht einfach soDas Problem ist das Design der Währungsunion, das übermäßige Schulden ermöglicht hat. In den Medien wird der Eindruck geschürt, der Euro könnte eines Tages von selbst zerfallen. Eine Währung zerbröselt jedoch nicht einfach so. Es wird den Euro immer geben oder zumindest einen Rechtsnachfolger, z.B. die neue D-Mark. Was höchstens denkbar wäre, ist ein Austritt eines oder mehrerer Länder. Dieser Austritt muss jedoch durch einen aktiven Regierungsentscheid erfolgen und geschieht nicht automatisch. Auf eine solche Entscheidung folgt dann eine lange Übergangszeit für die Umstellung von Computern und Systemen und das Drucken von Noten.
»Das größte Risiko ist ein zu langes Verschleppen der Lösung.«
Verheerende Kosten für die PeripherieBevor aber z.B. eine neue Drachme oder eine neue Lira eingeführt ist, wird allein die Ankündigung das Finanzsystem in dem austretenden Peripherieland auslöschen. An dem Tag, an dem die griechische Regierung ihren Austritt bekannt gäbe, würde ein Ansturm von Sparern, die ihre Noch-Euros in ein Kernland des Eurogebietes bringen wollen, die Banken des austretenden Landes über Nacht zu Fall bringen. Unternehmen und Privathaushalte würden keine Kredite und noch nicht einmal mehr Bargeld erhalten. Der Staat, der in diesem Fall die Banken stützen sollte, wäre ebenfalls bankrott. Die Finanzmärkte würden ihm die Finanzierung verweigern und die europäischen Partner würden ihn wie eine heiße Kartoffel fallenlassen. Denn sobald die neue Währung eingeführt wäre, würde sie 30 bis 50 Prozent abwerten, was die Staatsschulden vervielfachen würde. Die Abwertung würde zu einer importierten Inflation führen und Kompensationsforderungen der Gewerkschaften auslösen, bis sich die Spirale der Hyperinflation dreht. Die Kosten eines Euro-Austritts wären für ein Peripherie-Land verheerend.
Ansteckung ist die größte GefahrAuch wenn Griechenland keine Anreize hat, selbst auszutreten, befürchten manche, dass seine Euro-Partner aus Enttäuschung über seine unzureichenden Strukturen und den mangelnden Reformwillen ein Exempel statuieren könnten. Doch der dadurch losgetretene Sturm würde ganz Euroland mitreißen. Die Infragestellung der für die Ewigkeit angelegten Union würde augenblicklich dazu führen, dass von den Finanzmärkten und den Kleinanlegern die Wahrscheinlichkeiten eines Euroaustritts eines jeden Euro-Staates überprüft würden. Derselbe Ansturm nervöser Sparer, der in Griechenland die Banken in den Abgrund reißt, würde die Banken in anderen Krisenstaaten ebenfalls zu Fall bringen. Ein Bankrott der Banken Südeuropas würde die Banken Nordeuropas ebenfalls kollabieren lassen, weil diese im Glauben an die Ewigkeit der Währungsunion erhebliche Kreditvolumen an Südeuropa vergeben haben. Der Rauswurf eines Eurostaates würde zum Bumerang für ganz Euroland.
Deutschland erlebt eine KatastropheEinige Anleger befürchten, dass Deutschland nicht mehr länger Zahlmeister Europas sein möchte und den Stecker ziehen könnte. Ein deutscher Austritt würde jedoch Deutschland am meisten treffen. In Erwartung einer Aufwertung würden gewaltige Kapitalströme die neue D-Mark aufwerten. Nimmt man die Erfahrung der heftigen Aufwertung des Schweizer Frankens im August 2011 als Maßstab, verlören viele mittelständische Unternehmen über Nacht ihre Konkurrenzfähigkeit. Die deutschen Banken würden aufgrund der Währungsinkongruenz in ihren Bilanzen ins Schlingern geraten. Der Staat könnte ihnen jedoch nicht mehr helfen, weil er überschuldet wäre. Der Grund ist, dass die Bundesbank gegenüber dem Eurozahlungssystem (Target2) eine Nettoforderung von 480 Milliarden Euro hat. Dieses Zahlungssystem gleicht die Geldmengendefizite zwischen den Euro-Staaten automatisch aus und verhindert so Geldknappheiten. Doch im Falle eines Euro-Austritts könnte Deutschland kaum darauf hoffen, dass die Salden, die andere Länder der Bundesbank schulden, ausgeglichen würden. Die Folge wäre aber, dass anstatt geringerer Schulden Deutschlands Steuerzahler bei einem Austritt höhere Lasten zu tragen hätten.
Weltweite RamifikationenViele Anleger haben sich in die üblichen sicheren Häfen wie den Schweizer Franken oder die Schwedische Krone geflüchtet. Es ist aber nur schwer vorstellbar, wie europäische Länder wie die Schweiz oder Schweden nach einem Bankrott und einer tiefen Rezession der Euroländer solvent bleiben könnten. Die durch einen Euro-Kollaps ausgelöste Kreditklemme würde sich sogar weltweit auswirken und insbesondere die US-Banken treffen. Wie nach dem Bankrott der Investmentbank Lehman Brothers würden die Handelskredite einfrieren und die Schwellenländer in den Abgrund reißen. Es darf nicht vergessen werden, dass damals nicht der US-Markt, sondern die Schwellenländeraktien am meisten unter der steigenden Risikoaversion und dem akuten Deleveraging litten. Rohstoffe würden folgen. Es gibt für Anleger kein Versteck vor der globalen Kreditklemme.
Euroland ist eine SchicksalsgemeinschaftWie man es auch dreht und wendet: Euroland ist und bleibt eine Schicksalsgemeinschaft. Die Euroländer stehen gemeinsam oder sie fallen zusammen. Angesichts der schrecklichen Folgen, die ein Scheitern des Euros mit sich brächte, wird am Ende irgendwer bereit sein, sich zu bewegen, um ein Stress-Szenario abzuwenden. Entweder geben die Kernländer geführt von Deutschland nach, oder der IMF springt ein, womöglich mit Hilfe von Geldern aus den USA und den Schwellenländern. Wenn alle Stricke reißen, wird es die EZB sein, die einschreitet, weil sie am meisten zu verlieren hätte. Somit ist das größte Risiko, auf das sich Anleger vorbereiten müssen, ein zu langes Verschleppen der Lösung, das eine lange und tiefe Rezession in Euroland mit sich zieht. Das einzig denkbare Tail-Risk-Szenario ist, dass sich die Eurokrise auf die USA und die Schwellenländer überträgt.
Professor Dr. Dr. h.c. Jörg Hacker
Ich beginne meinen Tag …
meistens mit einer Tasse Tee.
Meine besten Einfälle habe ich, …
wenn ich sie nicht erwarte.
Wenn ich einen Rat brauche, …
frage ich zunächst gute Freunde und meine Frau.
Am meisten ärgere ich mich, …
über Ignoranz und Hochmut.
Das nächste Buch, das ich lesen will, …
ist „In Zeiten des abnehmenden Lichts“ von Eugen Ruge.
Wenn ich das Fernsehen anschalte, …
dann meistens, um die Nachrichten zu schauen.
Energie tanke ich …
auf Spaziergängen, am besten an der Ostsee.
Wenn ich mehr Zeit hätte, …
würde ich ein Buch über Infektionen und die Evolution schreiben.
Mit einer unverhofften Million würde ich …
nette Menschen zu einem guten Abendessen einladen und mit ihnen überlegen, was mit dem Rest der Summe anzustellen wäre. Eine Stiftung für junge Wissenschaftler wäre vielleicht gut.
Ich frage mich manchmal, …
ob angesichts des Klimawandels und der Herausforderung, bald neun Milliarden Menschen zu ernähren, in Deutschland und anderswo die Schwerpunkte in der öffentlichen Diskussion richtig gesetzt sind.
Die Wahrheit zu finden …
ist nicht immer einfach, manchmal sogar unmöglich. Die Wissenschaftler sollten aber „Wahrheitssucher“ bleiben.
Das Bewusstsein von der eigenen Vergänglichkeit …
halte ich für normal.
Kreativität entsteht …
gerade an den Grenzen des Wissens und der Fächer.
Freude an meinem Beruf …
habe ich vor allem bei Diskussionen mit jungen Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftlern.
Die Zeit meines Studiums …
habe ich in sehr guter Erinnerung, sie war nur leider zu kurz.
Wissenschaftler sind Menschen, …
die neugierig, originell, manchmal auch sehr individualistisch, aber in den meisten Fällen gut verträglich sind.
Wenn ich Wissenschaftsminister wäre, …
würde ich vieles weiterfördern, was gut läuft, und die Diskussion über sogenannte Kooperationsverbote und -gebote in Bildung und Forschung forcieren.
Der Fortschritt von Wissenschaft und Technik…
wird nicht unendlich gehen, deshalb muss man die Konsequenzen bedenken.
Die angenehme Situation, über mehrere Rufe zu verfügen – ob nahezu parallel oder in gewissem zeitlichen Abstand ausgesprochen –, wirft zugleich einige wichtige Fragestellungen auf. Zunächst ist zu unterscheiden: An den Hochschulen, an denen die „Vereinbarung über die Besetzung von Professorinnen- oder Professorenstellen an den Hochschulen“ (Beschluss der Kultusministerkonferenz vom 10.11.1978 i. d. F. vom 15.08.2002) noch Geltung erlangt, darf ein W3-Ruf erst dann ausgesprochen werden, wenn ein bereits erteilter W3-Ruf noch nicht abgelehnt wurde. In einer solchen Konstellation werden allerdings häufig inoffizielle, so genannte „graue“ Verhandlungen mit den Hochschulen geführt, die den weiteren Ruf erteilen möchten. Da die genannte KMK-Vereinbarung allerdings an vielen Hochschulen keine Anwendung mehr findet, kommt es mehr und mehr zu „offenen“ Mehrfachberufungen. In der Praxis hat es sich dabei regelmäßig bewährt, zeitgleich Verhandlungen unter der Prämisse eines prinzipiell transparenten Vorgehens zu führen. Dies gilt in beiden oben genannten Konstellationen. Ziel der Mehrfachberufung ist es dabei regelmäßig, mehrere parallele Angebote zu erhalten, um sodann eine abschließende Entscheidung zu treffen. Dieses Vorgehen entlastet auch die Hochschulen, die ebenfalls eine endgültige Entscheidung nach Abschluss der Verhandlungen erwarten. Häufig ist damit freilich ein längerer Verhandlungsprozess verbunden, der über das zunächst geplante Maß hinausgeht, jedoch kaum vermieden werden kann. Mit der Alternative, der Annahme eines Rufes bei gleichzeitiger Weiterverhandlung mit einer anderen Hochschule, ist in der Regel keinem der Beteiligten gedient. Unter Berücksichtigung der berechtigten Interessen von Hochschulen und Rufinhaber hat sich daher beiderseitige Flexibilität und Transparenz bewährt.
Hochschulrechtlich wird mit dem Begriff „Fast-Track“ die Berufung auf eine Universitätsprofessur ohne Ausschreibung verbunden. Ein derartiges Berufungsverfahren wird auch alternativ als „Short-Track“ bezeichnet. Rechtlicher Hintergrund der derzeit erst in wenigen Länderhochschulgesetzen vorgesehenen Regelungen (u.a. Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Baden-Württemberg, Hessen) sind die Bemühungen der Gesetzgeber, qualifizierte Hauskandidaten bei vorliegenden externen Berufungen durch ein einfaches Verfahren zum Verbleiben zu bewegen, respektive exzellenten externen Kandidaten ohne zeitaufwendiges Berufungsverfahren ein attraktives Angebot zu übermitteln. Im ersteren Falle ist es regelmäßig erforderlich, dass ein Professor der eigenen Hochschule einen Ruf auf eine höherwertige Professur an einer externen Hochschule erhalten hat. Klassischerweise erhält ein W2-Professor einen externen W3-Ruf. In diesem Fall kann ihm die eigene Hochschule ein W3-Bleibeangebot ohne Ausschreibung in kurzer Zeit als Bleibeangebot übermitteln. In anderen Fällen kann auf die Ausschreibung einer Professur verzichtet werden, wenn eine besonders qualifizierte Persönlichkeit zur Verfügung steht (intern oder extern) und dieses Verfahren im besonderen Interesse der Hochschule liegt. Oftmals wird für ein derartiges Verfahren auch die Zustimmung des jeweiligen Wissenschaftsministeriums eingeholt werden müssen. Prognostisch ist anzunehmen, dass die gesetzlichen Ausnahmen vom Regelfall der Ausschreibung eher zu- als abnehmen werden.
Der schmale Band (eben ein „Kompendium“) möchte laut Vorwort eine einführende Darstellung mit weiterführenden Hinweisen bieten samt einer partiell vertieften Darstellung von „Reformthemen“. Das ist im Großen und Ganzen gelungen, wenngleich letzteres noch Desiderate offenlässt, insbesondere die verfassungsrechtliche Fragwürdigkeit so mancher „Innovation“. Bei der Darstellung des TUD-Gesetzes sollte man z.B. schon erfahren, dass die erwähnte Autonomie mit einer deutlichen Relativierung der Garantie des Berufsbeamtentums erkauft wird. Bei der recht ausführlichen Darstellung der Stiftungsuniversitäten wäre das wichtige Urteil des BVerwG v. 26.11.2009 zum demokratischen Erfordernis einer „kraftvollen“ Rechtsaufsicht (im Fall Göttingen!) zu ergänzen. Auch die eminent wichtige Entscheidung des BVerfG v. 20.7.2010 (Hamburgisches Hochschulgesetz) zur Wiedergeburt der akademischen Selbstverwaltung als Gegengewicht zu „starken“ Leitungsorganen scheint den Verfassern entgangen zu sein. Der derzeitige Hype um den Wert von Rankings wird etwas zu peripher (ohne Hinweis darauf, dass die zugrundeliegenden Kriterien großenteils methodischer Humbug sind) problematisiert. Ferner sollte bei insgesamt ordentlichem Fußnotenapparat der gelegentliche Eindruck eines raschen Exzerpts durch einseitige, zum Teil dem Internet entnommene Literaturzitate vermieden werden. Dass die Verfasser es aber auch „fundiert kritisch“ können, zeigt die engagierte Forderung, die Promotion als Eingangsqualifikation eines Forschers und eben nicht – dem anglomanischen Zeitgeist entsprechend – als „third cycle“ des Studiums zu behandeln. Ähnlich gefallen die kritischen Anmerkungen zur Zeitverbeamtung von Professoren. Gut liest sich auch der Abschnitt über die Studienbeiträge.
Deutlich zu knapp sind hingegen die – für die Praxis wichtigen – Ausführungen zum Nebentätigkeitsrecht, die zudem auf eine arbeitsrechtliche (!) Quelle beschränkt sind. Indes hängen sie ohne rudimentäre Erwähnung ihrer beamtenrechtlichen Genese, die auf das von Max Weber geprägte Beamtenbild zurückgeht, und der unbereinigten Wertungswidersprüche zwischen Beamtenrecht und Hochschulrecht ziemlich in der Luft – auch in einem Kompendium. Insgesamt stellt das Buch jedoch eine brauchbare erste Einführung zum Hochschulrecht dar, freilich für einen stolzen Preis.
Arne Pautsch/Anja Dillenburger, Kompendium zum Hochschul- und Wissenschaftsrecht, Walter de Gruyter, Berlin 2011, 184 Seiten, 99,95 Euro.
Prof. Dr. Max-Emanuel Geis, Erlangen
DenkanstößeDer Literaturagent John Brockman stellt in dem von ihm gegründeten Onlinemagazin für Wissenschaftskultur „Edge“ jährlich eine Grundsatzfrage an Wissenschaftler, Künstler und Autoren. 2010 lautete diese „Wie hat das Internet Ihr Denken verändert? Einflussreiche Forscher wie Martin Rees, Anton Zeilinger oder Ernst Pöppel und Künstler wie Ai Weiwei haben geantwortet. Das Internet verändert uns gar nicht; es verändert uns Menschen im tiefsten Kern; die Wissenschaft wird im grundlegenden Sinne anders; die Frage kann noch nicht beantwortet werden; sie macht ratlos – die Palette der Sichtweisen ist breit gefächert. Der Harvard Professor für Psychologie, Steven Pinker, meint gar, die interessantere Frage sei, wie das Internet sich an das menschliche Denken anpassen wird. Auch wenn nicht alle 154 Antworten gleich lohnend sind und man sie sicher nicht alle lesen muss, finden sich beim Durchblättern und Stöbern so manche Denkanstöße.
John Brockman (Hg.): Wie hat das Internet Ihr Denken verändert? Die führenden Köpfe unserer Zeit über das digitale Dasein. Fischer Taschenbuch Verlag, Frankfurt 2011, 537 Seiten, 10,99 Euro.
Ina Lohaus
Der Kläger ist im Rahmen der Erstberufungsregelung des Hessischen Hochschulgesetzes zunächst in ein Beamtenverhältnis auf Zeit berufen worden. Da er sich nach Ansicht der Hochschule im Professorenamt nicht bewährt hatte, lehnte die beklagte Hochschule eine Entfristung der Professur ab. Der Kläger machte auf dem Klagewege geltend, dass die Erstbefristungsregelung im Hessischen Hochschulrecht gegen das in Artikel 33 Abs. 5 Grundgesetz zu beachtende Lebenszeitprinzip im Beamtenrecht verstieße. Das angerufene Verwaltungsgericht machte sich die verfassungsrechtlichen Bedenken des Klägers nicht zu eigen. Es geht von einer Rechtmäßigkeit der Befristung bei Erstberufung aus. Auch hält das Verwaltungsgericht die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichtes vom 28. Mai 2008 (Az.: 2 BVL 11/07), auf die sich der Kläger berief und in der das höchste Gericht die Vergabe von Führungsämtern im Beamtenverhältnis auf Zeit für verfassungsswidrig erklärte, im vorliegenden Fall für nicht einschlägig. Ein Führungsamt im Beamtenverhältnis auf Zeit sei mit der Übertragung einer Professur im Beamtenverhältnis auf Zeit – insbesondere in der Erstberufungskonstellation – nicht vergleichbar. Das Gericht führte aus, dass die Möglichkeit der Berufung in ein Beamtenverhältnis auf Zeit im Hochschulrecht aus sachlichen Gründen möglich sein müsse. Die Befristung diene entweder dazu, nach Ablauf der Amtszeit neues Personal in die gleiche Funktion einstellen zu können oder die abgelaufene Amtszeit als eine Art Probezeit zu behandeln, um auf der Grundlage konkreter Erfahrungen über eine längerfristige oder dauerhafte Anstellung zu entscheiden. Bei der Feststellung der Bewährung stehe dem Dienstherrn eine Einschätzungsprärogative zu. Das Verwaltungsgericht habe daher nur zu prüfen, ob der Dienstherr den Begriff der mangelnden Bewährung und die gesetzlichen Grenzen des Beurteilungsspielraums verkannt habe, ob ein unrichtiger Sachverhalt zugrunde gelegt worden sei oder ob allgemein gültige Maßstäbe nicht beachtet oder sachfremde Erwägungen angestellt worden seien. Die Hochschule habe diese Maßstäbe indes beachtet und daher konnte sie in rechtmäßiger Weise die Entscheidung treffen, das Zeitbeamtenverhältnis des Klägers nicht in ein Lebenszeitbeamtenverhältnis umzuwandeln.
Verwaltungsgericht Gießen, Urteil vom 25.8.2011, Az.: 5 K 1979/10.GI, noch nicht rechtskräftig
Abbruch des BewerbungsverfahrensDem Beschluss des Oberverwaltungsgerichtes Bremen geht die Entscheidung des Verwaltungsgerichtes Bremen (Beschluss vom 25.02.2011, Az.: 6 V 1248/10) voraus. Im Wege des vorläufigen Rechtschutzes begehrte der Antragsteller, der sich auf eine Professur beworben hatte, zur Wahrung seiner Rechte aus einem früheren Berufungsverfahren, dass die im nachfolgenden Bewerbungsverfahren ausgeschriebene Stelle freigehalten werde, bis über seine Klage gegen den Abbruch des Berufungsverfahren entschieden sei. In früheren Berufungsverfahren bestand für den Antragsteller aufgrund der Listenposition eine gute Chance auf Ruferteilung. Die Universität brach das Berufungsverfahren jedoch ab, um die Stellenausschreibung neu zu überprüfen, insbesondere im Hinblick darauf, ob die inhaltliche Ausrichtung der Professur den Anforderungen einer Bewerbung in einer der Exzellenzinitiativen gerecht werden könne. Die Nachfolgeausschreibung setzte sodann andere Schwerpunkte, woraufhin sich der Antragsteller nicht mehr bewarb. Das Verwaltungsgericht gab dem Antrag auf vorläufige Freihaltung der Stelle statt. Dagegen wendete sich der Dienstherr als Antragsgegner mit einer Beschwerde an das Oberverwaltungsgericht. Dieses machte in seinem Beschluss nun deutlich, dass der Abbruch des Berufungsverfahrens für eine Hochschullehrerstelle kein Verwaltungsakt sei, sondern ein gemäß § 44 a Verwaltungsgerichtsordnung nicht isoliert anfechtbarer Verfahrensschritt. Ein nicht ausgewählter Bewerber bliebe jedoch nicht rechtschutzlos. Er müsse sich zur Sicherung seines Bewerbungsverfahrensanspruches indes darauf verweisen lassen, diesen Anspruch im nachfolgenden (zweiten) Stellenbesetzungsverfahren geltend zu machen. Das organisations- und verwaltungspolitische Ermessen sei ein anderes als das bei einer Stellenbesetzung zu beachtende Auswahlermessen. Die Freihaltung der Stelle sei daher nicht nötig.
Oberwaltungsgericht der Freien Hansestadt Bremen, Beschluss vom 4.5.2011, Az.: 2 B 71/11.
Ab 1.1.2012 gelten neue Pauschbeträge für Reisekosten (Übernachtungs- und Verpflegungsmehraufwendungen). Die Pauschbeträge für Übernachtungskosten sind ausschließlich in den Fällen der Arbeitgebererstattung anwendbar. Für die Steuererklärung (Werbungskosten-/Betriebsausgabenabzug) sind nur die tatsächlichen Übernachtungskosten maßgebend. Die neuen Sätze gelten entsprechend für doppelte Haushaltsführungen im Ausland.
Bundesfinanzministerium, Schreiben vom 8.12.2011 – IV C 5 – S 2353/08/10006:002
Betriebliche Altersversorgung im öffentlichen DienstDer Bundesfinanzhof hat entschieden, dass die Finanzierungsanteile der Arbeitnehmer, die in dem Gesamtversicherungsbeitrag des Arbeitgebers an eine kapitalgedeckte Pensionskasse enthalten sind, als Arbeitgeberbeiträge nach § 3 Nr. 63 EStG steuerfrei sind. Für die Qualifizierung einer Zahlung als Beitrag des Arbeitgebers im Sinne des § 3 Nr. 63 EStG ist die versicherungsvertragliche Außenverpflichtung maßgebend. Es kommt also nicht darauf an, wer die Versicherungsbeiträge finanziert hat, d. h. wer durch sie wirtschaftlich belastet wird. Die Grundsätze dieses Urteils sind allgemein anzuwenden und gelten ebenfalls für die Beiträge im Kapitaldeckungsverfahren, die von einer Pensionskasse neben einer Umlage erhoben werden, wenn eine getrennte Verwaltung und Abrechnung beider Vermögensmassen erfolgt.
Bundesfinanzhof, Urteil vom 9.12.2010 – VI R 57/08; Bundesfinanzministerium, Schreiben vom 25.11.2011 – IV C 5-S 2333/11/10003
ZivilprozesskostenZivilprozesskosten können unabhängig vom Gegenstand des Prozesses aus rechtlichen Gründen zwangsläufig erwachsen. Unausweichlich sind solche Kosten jedoch nur, wenn die beabsichtigte Rechtsverfolgung oder Rechtsverteidigung hinreichend Aussicht auf Erfolg bietet und nicht mutwillig erscheint. Zivilprozesskosten sind somit nur abziehbar, wenn sie notwendig sind und einen angemessenen Betrag nicht überschreiten. Etwaige Leistungen aus einer Rechtsschutzversicherung sind im Rahmen der Vorteilsanrechnung zu berücksichtigen. Somit hat der Bundesfinanzhof entschieden, dass in diesem Einzelfall Zivilprozesskosten als außergewöhnliche Belastungen nach § 33 EStG berücksichtigt werden können. Jedoch ist das Urteil des Bundesfinanzhofs über diesen Einzelfall hinaus nicht anwendbar. Zwar hat der Bundesfinanzhof seine Rechtsauffassung geändert, aber die Finanzverwaltung hat keine Instrumente zur Verfügung, um eine eindeutige, zuverlässige und rechtssichere Einschätzung der Erfolgsaussichten eines Zivilprozesses bzw. der Motive der Verfahrensbeteiligten zu überprüfen und erkennt daher grundsätzlich Prozesskosten auch für eine Übergangszeit bis zu einer etwaigen möglichen gesetzlichen Neuregelung nicht als außergewöhnliche Belastungen an.
Bundesfinanzhof, Urteil vom 12.5.2011 – VI R 42/10; Bundesfinanzministerium, Schreiben vom 20.12.2011 – IV C – S 2284/07/0031:002
StrafverteidigerkostenStrafverteidigerkosten sind nur dann als Werbungskosten steuerlich zu berücksichtigen, wenn die Straftat in Ausübung der beruflichen Tätigkeit begangen wird. Bei einer Falschaussage kann der insoweit erforderliche unmittelbare Zusammenhang zwischen Straftat und Berufstätigkeit auch dann fehlen, wenn die Aussage Ergebnisse aus einer (ehemaligen) beruflichen Tätigkeit betrifft. Strafverteidigerkosten erwachsen jedoch, soweit sie auf einer Honorarvereinbarung beruhen und über dem Honoraransatz nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz liegen, in der Regel nicht zwangsläufig im Sinne des § 33 EStG. Im vorliegenden Fall waren die Anforderungen an den Werbungskostenabzug nicht erfüllt, weil der Kläger nicht mehr aktiv tätig war (im Ruhestand). Im Ergebnis lässt sich sagen, dass die steuerliche Berücksichtigung von Strafverteidigerkosten nur unter sehr engen Voraussetzungen möglich ist. Ein Werbungskostenabzug kommt nur bei einer eindeutig der Berufssphäre zuzuordnenden Tat in Betracht.
Finanzgericht Münster, Urteil vom 19.8.2011 – 14 K 2610/10 E – rechtskräftig
RentennachzahlungEine Rentennachzahlung der gesetzlichen Rentenversicherung, die dem Rentenempfänger nach dem 31.12.2004 zufließt, wird mit dem Besteuerungsanteil gemäß § 22 Nr. 1 Satz 3 Buchstabe a Doppelbuchstabe aa EStG besteuert, auch wenn sie für einen Zeitraum gezahlt wird, der vor dem Inkrafttreten des Alterseinkünftegesetzes liegt. Der Bundesfinanzhof hat die Anwendung des Alterseinkünftegesetzes auf Nachzahlungen einer Rente vor 2005 als verfassungsgemäß angesehen.
Bundesfinanzhof, Urteil vom 13.4.2011 – X R 1/10
Störungen und Lernwiderstand sind in der Hochschullehre ein alltägliches Phänomen. Wodurch entstehen diese und wie kann lösungsorientiert mit ihnen umgegangen werden? Beispiele und Bewältigungsstrategien aus der Praxis.
Störungen können in verschiedenen Feldern auftreten und sich zu Konflikten oder Lernwiderstand steigern. Wer sie als Teil des Lehr- und Lernprozesses begreift, nimmt eine lösungsorientierte Haltung ein. Lehrende brauchen dazu zwei Strategien: Zum einen geht es im Rahmen der „didaktischen Prävention“ darum, eine sinnvolle Dramaturgie zu gestalten, die Störungen unwahrscheinlicher machen. Zum anderen müssen die Probleme erkannt und verstanden werden. Das Ziel: Lernwiderstand (bestenfalls) in Lernprozesse zu verwandeln.
Persönliche Einstellungen, Erfahrungen und Kompetenzen entscheiden darüber, wie den Konflikten begegnet wird. Je mehr Stress, Angst oder Aggression im Spiel ist, desto mehr besteht die Gefahr, in einen Machtkampf zu geraten, destruktiv zu kommunizieren und in eine Eskalation zu steuern.
Störungsfelder
Typische Störungen in der Lehre entstehen durch die Rahmenbedingungen (Globe), das Thema, die Gruppe oder einzelne Beteiligte.
Problematisch ist beispielsweise eine Vorlesung im Mittagsloch. Aber auch die Art von Leistungsnachweisen, der spezifischen Lehrkultur am Fachbereich oder Phänomene wie das Medienverhalten beeinflussen das Geschehen von außen.
Störungen können auch mit fehlenden Vorkenntnissen, der Interessenslage oder der Frage nach der Relevanz des Themas zusammenhängen. Viele Widerstände ergeben sich darüber hinaus aus der Lernzielambivalenz Stofffülle versus Kompetenzerwerb. Erfahrene Lehrende folgen hier dem Prinzip „Weniger ist mehr“ und sprechen im Fachbereich darüber, wie die Studierbarkeit erhöht werden kann, das Selbststudium didaktisch integriert wird oder kompetenzorientierte Prüfungsformen eingesetzt werden können. Störungen in der Lehre haben also manchmal eher einen strukturellen als einen persönlichen Hintergrund.
Die Gruppenzusammensetzung oder -dynamik spielt eine andere wichtige Rolle. Jede Gruppe durchläuft verschiedene Phasen, die es professionell anzuleiten gilt. Die Heterogenität einer Gruppe beeinflusst die Lehrsituation ebenfalls in besonderer Form.
Außerdem gibt es Personen mit Eigenarten, die den Lehrprozess beeinflussen, wenn etwa Studierende sehr dominant sind oder sich eher konsumierend verhalten. Dabei kann zwischen Besuchern, Klagenden, Co-Referenten und „Sich-kundig-machen-Wollenden“ unterschieden werden. Lehrende können selbst Störungen einbringen, wenn sie beispielsweise im Rollenkonflikt zwischen Bewerten – Betreuen oder Theorie – Praxis stehen.
Didaktische Störungen
Didaktische Störungen entstehen so: Es gibt keinen Überblick, Ziele und Vorgehen sind unklar. Die Neugierde der Teilnehmer wird etwa durch Lebenswelt- oder Berufsweltbezug nicht geweckt. Es wird nichts wiederholt, es gibt keine Denk- oder Verschnaufpausen, Gefühle und Stimmungen werden nicht berücksichtigt. Es wird mit wenigen Sinnen gelehrt und ein roter Faden ist nicht erkennbar. Inhalte werden oberflächlich behandelt und nicht miteinander vernetzt.
Lösungen
Zu Beginn einer Lehrveranstaltung sollte durch eine Lern- und Arbeitsvereinbarung schriftlich die didaktische Dramaturgie mit Zielen, Methoden, Erwartungen, Regeln und Formen der Lernerfolgskontrollen sowie Leistungsnachweise transparent gemacht werden. Störungen können vorweg angesprochen und als Teil des Lernens vermittelt werden. Manche Lehrende thematisieren den „worst case“ oder haben im Hintergrund einen „Plan B“. Sie beschreiben, welche Konsequenzen es haben wird, wenn Präsentationen etwa schlecht sind oder Übungsaufgaben nicht gemacht wurden. Wird die Sitzung dann beendet? Werden Studierenden zum Vorrechnen zitiert? Gibt es Aufgabenpaten oder rechnet der Lehrende dann selbst vor – dies hat häufig den Effekt, dass noch weniger gemacht wird!
Gerade beim Einsatz von kooperativen Lehrformen hat sich bewährt, drei Schritte in den studentischen Arbeitsgruppen durchzuführen: 1. Zeitfresser der Gruppenarbeit sammeln, 2. vier Gruppenregeln vereinbaren, 3. eine Sanktion in der Gruppe vereinbaren. Die Gruppenarbeit erhält so eine höhere Verbindlichkeit und Arbeitsfähigkeit. In eher seminaristischen Veranstaltungen könnte darüber gesprochen werden, wie damit umgegangen werden soll, wenn Einzelne Texte nicht gelesen haben.
Lehrende haben häufig den Eindruck, dass Studierende nicht wirklich motiviert sind. Zumeist stellt sich heraus, dass es oft um fehlende Informationen, Kommunikation oder Transparenz geht (Analyse und mögliche Interventionen siehe Kasten).
Störungsstufen
Trotz didaktischer Prävention kann es zu Störungen kommen, die zu schweren Konflikten eskalieren können. Leider gibt es keine Patentrezepte für den konstruktiven Umgang mit Störungen. Allerdings lassen sich verschiedene Vorgehensweisen bei steigendem Störungspegel beschreiben, die sich in der Lehre bewährt haben, und die, je nach Situation und persönlichem Stil, eingesetzt werden können.
Stufe 1 „Ignorieren“: Wenn Störungen in der Lehrsituation auftreten, müssen diese überhaupt erst einmal wahrgenommen werden und können, wenn sie einmalig sind oder den Lehrprozess nicht beeinflussen, ignoriert werden.
Stufe 2 „Nonverbales Ansprechen“: In einem zweiten Schritt werden die Personen angeschaut, während weiter referiert wird. Dies hat häufig den Effekt, dass Personen aufhören oder einen Hinweis erhalten.
Stufe 3 „Ansprechen“: Geht das Stören weiter, besteht die Möglichkeit des Nachfragens. Dabei wird ein konstruktiver Weg gewählt, indem gefragt wird: „Haben Sie zum Thema eine Frage?“. Entweder wird dann mit dem Kopf geschüttelt, oder es gibt tatsächlich einen Aspekt, der dann im Plenum aufgegriffen werden kann.
Stufe 4 „Unterbrechen“: Bei zunehmenden Störungen gilt es, die Störung anzusprechen oder aber didaktisch zu reagieren. So kann steigende Unruhe auf die Grenze der Aufnahmebereitschaft hinweisen. Solche Störungen lassen sich beheben, indem kurze Zweiergespräche initiiert werden, mit dem Ziel, eine kurze Pause zu ermöglichen.
Stufe 5 „Thematisieren“: Nimmt die Störung noch mehr zu, ist der Konflikt nun deutlich wahrnehmbar. Hier können durch Ich-Aussagen die eigene Wirkung und Wünsche bezüglich der Störung benannt und die Gruppe ggfs. mit einbezogen werden, um wieder zu einem „commitment“ zu kommen.
Stufe 6 „Konfliktbearbeitung“: In der nächsten Störungsstufe wird deutlich, dass der Konflikt so nicht gelöst werden kann. Der Konflikt behindert den Lehr- und Lernprozess maßgeblich. Dann kann es eher Sinn machen, die Störung im engeren Kreis zu thematisieren. Dies kann in der Pause oder beim Rausgehen „zwischen Tür und Angel“ passieren. Manche Lehrende laden Störende in ihre Sprechstunde ein.
Vom Umgang mit Störungen
Egal, ob Texte nicht gelesen wurden, Präsentationen mangelhaft sind oder Gruppen die Mitarbeit verweigern: immer gilt es nach der didaktischen Prävention (beispielsweise das erste Referat besonders gut zu betreuen, damit es Vorbildcharakter hat), die Situation zu beobachten und dann zu entscheiden, ab wann wie reagiert wird. Folgende Fragen können dabei hilfreich sein:
1. Um was geht’s?
2. Um was geht’s „eigentlich“?
3. Was braucht es?
4. Was kann/will ich tun?
Gruppenarbeitsallergie
Eine typische Störung ist der Widerstand gegen Gruppenarbeit. Sofern diese didaktisch sinnvoll strukturiert wurde, können folgende Gesprächsstrategien eingesetzt werden, um den Einwand „Gruppenarbeit bringt doch eh‘ nichts!“ konstruktiv zu begegnen:
1. Wertschätzendes Verstehen und konkretisierendes lösungsorientiertes Nachfragen: Für Sie bringt Gruppenarbeit nichts. Was müsste passieren, damit sie für Sie was bringt?
2. Selbstoffenbarung: Für mich war im Studium Gruppenarbeit auch furchtbar. Bis ich im ersten Job in einem Projektteam arbeiten musste.
3. Metakommunikation: Sprechen wir nochmal darüber, welche Ziele wir hier wie erreichen wollen und wer welche Aufgaben dabei übernimmt.
4. Vorwurf-Wunsch: Sie wünschen sich eine gruppenarbeitsfreie Lehre. Dieser Wunsch wird Ihnen nur teilweise erfüllt. Es wird auch Zeiten geben, wo Sie alleine arbeiten können.
5. Umdeuten/Reframing: Ich werde dafür bezahlt, Sie zum Arbeiten und Lernen zu bringen.
6. Vergleich/Bild: Nehmen Sie es als Trockenschwimmen vor den wilden Wassern im Job.
7. Humorvoll-provokativ: Stimmt, wenn man sie unprofessionell macht, bringt sie oft nichts! Ich hoffe, Sie tragen zur Professionalität bei.
8. Delegieren/Ignorieren: Danke. Gibt es sonst noch Fragen? Jetzt fangen wir mal an und ziehen am Ende ein Resümee.
Voraussetzungen für den konstruktiven Umgang mit schwierigen Situationen in der Lehre sind didaktisches Know-how, Offenheit, Flexibilität und das Trennen zwischen Beobachten und Bewerten. Lehrende, die Störungen als eigenes Lernfeld begreifen, stehen häufig im kollegialen Austausch und lassen sich durch Coaching unterstützen, um ihre eigene Konfliktfähigkeit weiter zu entwickeln. Was zu Beginn vielleicht irritiert oder entsetzt, erscheint im Laufe der Lehrjahre oft in einem anderen Licht. Lehrende stellen häufig fest, dass sich viele mit ähnlichen Störungen konfrontiert sehen, und doch immer individuell und entsprechend der Situation entscheiden müssen, wie sie damit umgehen. Ganz im Sinne: love it, change it or leave it.
Die Reformen und Probleme der Universität werden in Deutschland vielfältig diskutiert. Manchmal braucht es den Beobachter von außen, der mit dem nötigen Abstand einen Blick auf die die deutsche Universität umtreibenden Themen wirft. Außenansichten zur Exzellenzinitiative, zur vielbeschworenen Internationalisierung, aber auch zum wissenschaftlichen Nachwuchs und zur Finanzierung risikofreudiger Forschung.
Als Hochschullehrer im Ausland verfolge ich aufmerksam die neueren Entwicklungen in der deutschen Hochschullandschaft. Dabei stellt sich mir – vielleicht bedingt durch meine Außenperspektive – die Frage, ob die deutsche Hochschule auf die Herausforderungen der Zukunft gut vorbereitet ist.
Ich will mich auf einige Problemfelder beschränken, die zum Teil schon öffentlich diskutiert werden.
Die deutsche Exzellenzinitiative wird auch im Ausland zur Kenntnis genommen, vor allem, wenn neue Kooperationen mit deutschen Hochschulen geplant sind. Sind die Exzellenz-Unis als die besseren zu empfehlen? Ich rate Kollegen, das jeweilige Fachgebiet im Hinblick auf die konkreten Vorhaben zu untersuchen. Die Frage, was es dann mit der Exzellenzinitiative auf sich habe, ist damit natürlich nicht beantwortet.
Der englische Begriff „excellence” setzt eine Bewertung, in der Praxis einen Vergleich voraus, etwa im Sinne der nationalen oder internationalen Rankings. Ob Rankings das zuverlässig tun, darüber lässt sich trefflich streiten. Aber Rankings haben – natürlich vor allem die internationalen – eine beträchtliche Wirkung.
Staatlich verordnete Exzellenz?Nun wissen wir schon seit geraumer Zeit, dass deutsche Universitäten weltweit durchaus nicht mehr als „top” gelten, und wir geben uns auch mit weniger attraktiven Rankingplätzen zufrieden. Dass die weltweit angesehene Wirtschaftsmacht Deutschland selbst innerhalb Kontinentaleuropas keine führende Wissenschaftsmacht mehr ist, überrascht vor allem im Ausland. Wie kommt es, dass z.B. Deutschlands kleiner Nachbar, die Schweiz in internationalen Rankings so gut abschneidet? Sieben der insgesamt nur zwölf Universitäten werden nach dem Times Higher Education Ranking (2011) zu den 150 weltweit besten gezählt. Von den etwa 110 deutschen Universitäten schaffen es hingegen nur fünf. Auch die skandinavischen Länder und die Niederlande präsentieren sich in diesem Ranking besser als Deutschland.
»Wie kommt es, dass der kleine Nachbar Schweiz
in internationalen Rankings so gut abschneidet?«
Man muss konstatieren, dass die 2004 geplanten deutschen „Leuchttürme“ ausgeblieben sind und dass sich trotz Exzellenzinitiative die internationale Wettbewerbsfähigkeit deutscher Universitäten nicht verbessert hat. War das aber nicht schon vorauszusehen? Schließlich ist doch bekannt, dass letztlich nicht vom Staat ausgezeichnete Anträge, sondern der Erfolg in der jeweiligen Wissenschaftsgemeinde darüber entscheidet, was exzellent ist. Was bringt es, mit eher bescheidenen Mitteln einige sowieso schon gut ausgestattete Universitäten und hier dann auch nur einige Forschungsdisziplinen zu fördern? Und wie sieht es nach 2017 aus, wenn die Mittel der Exzellenzinitiative versiegen?# Wo hingegen schon seit langem Defizite offensichtlich sind, nämlich in der Lehre, meint man Exzellenz nicht verorten zu müssen, dementsprechend gibt es in diesem Bereich keine gleichwertige Förderung. Die Exzellenzinitiative bietet auch keine Lösung für die Förderung von guten Ansätzen an Universitäten in strukturschwachen Regionen. Das zeigt die Verteilung der exzellenzgeförderten Universitäten in der Bundesrepublik, welche in den strukturschwachen Regionen im Osten und Norden unterrepräsentiert sind.
Die Schweiz hat mit ihrem föderalen System vorgemacht, wie Hochschulen in strukturschwächeren Regionen gestärkt werden können.# Hier wurde dem Bund eine größere Verantwortung für die Finanzierung der kantonalen Hochschulen übertragen. Wollte man dem Modell in Deutschland folgen, müssten aber die deutschen Bundesländer ähnlich wie die Schweizer Kantone bereit sein, von ihrer Kulturhoheit Abstriche zu machen.
Wissenschaftlicher NachwuchsEs ist unstrittig, dass der wissenschaftliche Nachwuchs die unentbehrliche Ressource ist, von dem die Zukunft der Universitäten abhängt. Doch offensichtlich wird die Leistungsfähigkeit des wissenschaftlichen Mittelbaus an deutschen Universitäten immer noch durch den vergleichsweise geringen Freiheitsgrad eingeschränkt. Daran konnte auch die Einführung der Juniorprofessur nichts ändern. Der Nachwuchswissenschaftler, meistens ein wissenschaftlicher Mitarbeiter mit befristetem Arbeitsvertrag, befindet sich in der Regel in einem persönlichen Abhängigkeitsverhältnis zum Lehrstuhlinhaber, der oft auch sein Arbeitgeber ist. Mit administrativen und Lehraufgaben überhäuft, kommt er mit seiner Forschung kaum zum Zuge. Nicht selten wird er von seinem Arbeitgeber als Zulieferer missbraucht, womit die gerade an der deutschen Universität geprägte Formel von der Freiheit der Forschung ad absurdum geführt wird. Die Probleme der im internationalen Vergleich schlechten Doktorandenbetreuung sind allseits bekannt.
»Nachwuchsforscher in Japan erhalten ihr eigenes Forschungsbudget.«
Ein Kernproblem scheint mir die Sonderstellung des Professors in der deutschen Universitätshierarchie zu sein, das ein scheinbar unumstößliches Faktum ist. Im angelsächsischen Raum hingegen legt schon begrifflich das englische Äquivalent des deutschen „Assistenten“ – „Assistant Professor“ – nahe, dass sich dort der wissenschaftliche Nachwuchs mit den ordentlichen Professoren auf Augenhöhe befindet. Dementsprechend ist er dort innerhalb seines Aufgabenbereiches weitgehend unabhängig, von der Zielsetzung seiner Forschung bis hin zur Beantragung eigener Forschungsgelder.
Selbst in Japan, dieser eher streng hierarchisch organisierten Gesellschaft, gibt es an den Universitäten unter den wissenschaftlichen Angestellten ein hohes Maß an Gleichberechtigung. Nachwuchsforscher können frei ihre Forschungsschwerpunkte setzen und erhalten ihr eigenes Forschungsbudget.
Möglicherweise ergibt sich ein Umdenken in Deutschland durch die Erprobung neuer Modelle, wie etwa das des Graduiertenkollegs. Auch die enge Kooperation außeruniversitärer Forschungseinrichtungen mit Universitäten kann dem wissenschaftlichen Nachwuchs Freiräume verschaffen.
Risikofreudige Forschung und ihre FinanzierungMit dem genannten Problem hängt ein anderes zusammen. Was heute in der deutschen Forschungslandschaft zu kurz zu kommen scheint, sind risikofreudige Forschungsprojekte,# denn vor allem solche können neue Wege weisen. Ein Teilbereich der japanischen Forschungsförderung unterstützt besonders herausfordernde Forschungsprojekte, deren Erfolg zwar nicht garantiert werden kann, die aber, wenn sie erfolgreich sind, neue Forschungsgebiete eröffnen. Zielgruppe ist hier der wissenschaftliche Nachwuchs. Von ihm werden am ehesten Neuerungen abseits von den ausgetretenen Pfaden des Mainstreams erwartet.
»An deutschen Universitäten fällt der geringe Anteil von Ausländern in der Professorenschaft auf.«Voraussetzung ist eine kontinuierliche Finanzierungsgrundlage. Projektmittel sind hierfür nicht geeignet. Deutsche Universitäten sollten sich zusätzliche Finanzierungspotenziale erschließen, die eine nachhaltige, projektunabhängige Grundlage für die Hochschulfinanzierung bieten. Ein noch nicht ausgeschöpftes Potenzial sehe ich in der Verwertung von Forschungsergebnissen durch die Lizensierung von Patenten. An meiner Hochschule, einer eher mittelgroßen Universität, fließen jährlich etwa 16 Millionen Euro aus diesen Quellen in die Universitätskasse. Diese Mittel werden von einer hochprofessionellen Abteilung „intellectual property rights” erwirtschaftet, die im Übrigen auch international aktiv ist. Ich sehe noch einen beträchtlichen Spielraum für ein professionalisiertes, an den deutschen Universitäten selbst angesiedeltes Verwertungsmanagement. Denn eine effiziente Verwertung setzt voraus, dass die Universitätsverwaltungen in diesen wie auch in anderen Bereichen der Mitteleinwerbung allein die Verantwortung tragen.
InternationalisierungEin Faktor, der vor allem im Wettbewerb um die klugen Köpfe eine Rolle spielt, ist die Internationalisierung der Hochschulen.# Die weltweit besten Universitäten zeichnen sich durch hohe Anteile ausländischer Studenten und Wissenschaftler aus. Erfolgreiche Forschung ist heute grenzüberschreitend, sie überschreitet sowohl die Grenzen der Disziplinen wie die der jeweiligen Länder. An deutschen Universitäten, wo Internationalisierungsrhetorik zum guten Ton gehört, fällt vor allem der geringe Anteil von Ausländern in der Professorenschaft auf. 94 Prozent der Professoren an deutschen Unis #haben einen deutschen Pass. Interessant wäre, die Faktoren einmal auszumachen, warum deutsche Professoren unter sich bleiben – ebenso die Debatte über mögliche Maßnahmen, diesen Zustand zu verändern. Denn die Standortvoraussetzungen Deutschlands mitten in Europa sind für die Internationalisierung ideal.
BA: fachlich spezialisiert oder mehr allgemeinbildend?Die Kritik, die man seit der Umsetzung der Bolognavorgaben für einheitliche europäische Studienabschlüsse hört, richtet sich vor allem gegen die zunehmende Verschulung des Studiums. Der Verlust der akademischen Freiheit in den Bachelorstudiengängen lässt sich u.a. darauf zurückführen, dass Studiengänge auf bestimmte Berufsziele hin maßgeschneidert wurden. Während nach dem englischen Modell und übrigens auch dem japanischen ein Teil des Bachelorstudiums einen allgemeinbildenden Charakter hat, wird in der deutschen Anwendung schon möglichst früh die Spezialisierung angestrebt. Denn die im deutschen Bildungswesen vorherrschende Idee ist, dass auf der Schule/Hochschule gelernt und im Beruf gearbeitet wird. „Learning on the job” ist in Deutschland immer noch ein Fremdwort und bezieht sich nur auf die Phase des Praktikums. Zunehmend wird aber in der internationalen Arbeitswelt vorausgesetzt, dass Akademiker erstens ein akzeptables Bildungsniveau haben und zweitens in der Lage sind, sich in neue Zusammenhänge einzuarbeiten. Die Fachrichtung spielt sogar oft eine untergeordnete Rolle. Vielleicht sollte man einmal darüber nachdenken, ob es nicht sinnvoll wäre, einen allgemeinbildenden Teil („Freshman“) in den Bachelorstudiengang einzubauen und ihn so zu strukturieren, dass er nicht notwendigerweise in eine fachliche Spezialisierung mündet, denn die kann immer noch im Masterstudium angestrebt werden. So ein Modell würde allerdings den Abschied vom Spezialistentum voraussetzen, mithin eine Revision der in Deutschland allgemein geltenden Bildungsvorstellungen bedeuten.
»Das Gelingen eines gemeinsamen Projektes ist in Japan
den Einzelinteressen übergeordnet.«
Die neue Bildungsidee beinhaltet auch, dass akademische Bildung nicht auf ein frühes Lebensalter beschränkt bleibt. Weiterbildung und lebensbegleitendes Lernen sind die neuen Herausforderungen, die auf die deutschen Universitäten spätestens dann zukommen, wenn ab 2025 demographisch bedingt die Studentenzahlen zurückgehen werden. In Korea und Japan, wo jetzt schon dieser Entwicklungsstand erreicht ist, hat dies zur Schließung von Universitäten geführt. Es muss also im Eigeninteresse der Universitäten sein, auf die veränderte demographische Situation mit neuen Angeboten zu reagieren. Dass der Weiterbildungsbedarf in der modernen Arbeitswelt – Stichwort lebenslanges Lernen – steigt, ist nicht von der Hand zu weisen. Zwar gibt es zahlreiche Initiativen, aber tatsächlich spielt Weiterbildung an deutschen Hochschulen noch eine vergleichsweise untergeordnete Rolle. An etlichen finnischen oder US-Universitäten sind schon heute mehr Weiterbildungsteilnehmer eingeschrieben als reguläre Studenten. In Deutschland jedoch wird beharrlich an der Trennung von Lern- und Arbeitswelt festgehalten.
Austausch der DisziplinenEin ebenfalls anachronistisches Merkmal, das die deutsche Universität prägt, ist die strikte Trennung der Disziplinen. Wer von diesem System geprägt ist, dem erscheint eine Vermischung der Disziplinen an Universitäten im Ausland – so wie man sie etwa in Japan erlebt – zuweilen abenteuerlich. Abgesehen von den Orientierungsproblemen haben Systeme mit unscharfen Grenzen zwischen den Disziplinen aber den Vorteil, dass sie zum Austausch zwischen den Disziplinen anregen können – mit dem Ergebnis, dass es gelegentlich zu interdisziplinären Forschungsvorhaben kommt. Damit dies funktioniert, bedarf es allerdings eines übergeordneten Zusammenhalts. Man hat auch in Deutschland schon von familienähnlichen Strukturen in japanischen Firmen gehört. Es gibt ihn auch an den Universitäten. Das Gelingen eines gemeinsamen Projektes ist hier den Einzelinteressen übergeordnet. Das mag dem kollektiven Denken in den asiatischen Kulturen geschuldet sein. Übergeordnete Ziele werden aber auch an Hochschulen individualistisch geprägter Kulturen verfolgt. Die Amerikaner drücken diese Ziele sehr emphatisch mit dem Wort „mission“ aus. Professoren und Studenten einer Universität, auch die ehemaligen, sind wie Mitglieder eines Clubs. Das hat den Vorteil, dass alle an einem Strang ziehen.
In Deutschland wird man sich mit diesen Formen eines Gemeinschaftssinns auseinandersetzen müssen, weil er in der akademischen Welt erfolgreich ist – am sichtbarsten in den interdisziplinären und internationalen Forscherteams. Die in Deutschland viel diskutierte Profilierung erhält eine Universität, wenn sie sich als Ganzes ein übergeordnetes Ziel gibt. Sie funktioniert aber nur, wenn es in einem hohen Maße eine Identifikation aller Mitglieder einer Universität mit diesen übergeordneten Zielen gibt.
Die Hochschulen in die Autonomie zu entlassen, ja sie gar zu „entfesseln“, war ein Ziel aller Reformen der vergangenen Jahre. Es ging um den Rückzug des Staates, darum, Freiräume durch Deregulierung zu schaffen, ja, um die Universität als Unternehmen. Wie sieht diese neu gewonnene Freiheit konkret aus? Beobachtungen aus Nordrhein-Westfalen.
Der Wissenschaftsrat hat immer wieder zur Frage des wissenschaftlichen Nachwuchses, zur Bedeutung von Habilitation und Juniorprofessur Stellung bezogen. Wie schätzt er die aktuellen Perspektiven der Nachwuchswissenschaftler angesichts tausender befristeter Stellen durch Hochschulpakt und Exzellenzinitiative ein? Welche Bedeutung soll Tenure im Hochschulsystem haben? Fragen an den Vorsitzenden des Rates.
Forschung & Lehre: Der Wissenschaftsrat hat sich im Jahr 2001 für die Einführung der Juniorprofessur ausgesprochen. Das damalige Ziel von etwa 6.000 Juniorprofessuren in Deutschland wurde mit derzeit knapp 1.000 weit verfehlt. Welche Gründe sehen Sie für das Auseinanderfallen von Soll- und Ist-Zustand?
Wolfgang Marquardt: Die Einführung der Juniorprofessur war ja nur einer der Bausteine einer Reform der Karrierewege in Deutschland, um frühe wissenschaftliche Unabhängigkeit und verlässliche Karriereperspektiven zu schaffen. An diesen Zielen müssen wir weiter festhalten, wenn wir international wettbewerbsfähig bleiben wollen. Die Qualifizierungswege sollten aber auch künftig in den Fächern variieren können, weil – wie beispielsweise in den Ingenieurwissenschaften – der Weg zur Professur nicht zwingend über eine Juniorprofessur gehen muss. Demnach zeigt die kleine Zahl von Juniorprofessuren, dass es immer noch nicht gelungen ist, neben der klassischen Rekrutierung über Assistenzen oder aus der Industrie auch Tenure-Track-Verfahren mit transparenten Spielregeln flächendeckend einzuführen. Stattdessen muten wir dem wissenschaftlichen Nachwuchs weiterhin unübersichtliche, meist drittmittelfinanzierte Wege zur Professur zu, die oft durch Kettenverträge kurzer Laufzeit gekennzeichnet sind. Damit tun wir der Wissenschaft langfristig allerdings keinen Gefallen, auch wenn es für die Universitäten praktisch zu sein scheint.
F&L: Nach wie vor ist die Habilitation für viele Wissenschaftler der Qualifikationsweg für eine Professur. Welche Bedeutung hat sie im Vergleich mit der Juniorprofessur?
Wolfgang Marquardt: In vielen Fächern hat die Habilitation de facto immer noch eine zentrale Bedeutung für die Rekrutierung – allerdings ist diese Rekrutierungspraxis weder alternativlos, noch wäre der Verzicht auf sie zwangsläufig mit Qualitätseinbußen verbunden. Und das ist nicht erst seit Einführung der Juniorprofessuren der Fall; schon immer waren Berufungen auch mit dem Nachweis habilitationsäquivalenter Leistungen üblich. Statt uns mit einheitlichen formalen Kriterien als Voraussetzung für die Berufbarkeit aufzuhalten, sollten wir Berufungsentscheidungen allein an der inhaltlich belegbaren wissenschaftlichen Qualifikation der Bewerber orientieren.
F&L: Die Kernfrage des wissenschaftlichen Nachwuchses ist die Verlässlichkeit der Berufsperspektive, insbesondere verbunden mit der Option für eine Tenure-Stelle. Plädieren Sie für Wissenschaft als „Laufbahn“?
Wolfgang Marquardt: „Laufbahn“ als automatische Beförderung nach Altersstufen verstanden, passt nicht in das Wissenschaftssystem. Wissenschaftskarrieren müssen vielmehr an Qualität und Leistung in Forschung, Lehre und Transfer orientiert sein. Aber wenn „Laufbahn“ mehr Transparenz über Prozeduren und Kriterien der Bewertung von Qualität und Leistung und der auf dieser Grundlage entschiedenen Berufung oder Entfristung bedeutet, dann erscheint mir das sehr wohl vereinbar mit dem Leistungsprinzip.
F&L: Exzellenzinitiative und Hochschulpakt haben Tausende von befristeten Stellen für Nachwuchswissenschaftler generiert. Welche Perspektive haben diese Wissenschaftler? Die Zahl der Universitätsprofessoren ist seit Jahren nahezu konstant – und zwar konstant niedrig.
Wolfgang Marquardt: Der Zuwachs an Nachwuchswissenschaftlerstellen entspricht der gewachsenen Bedeutung der Forschung für den Standort Deutschland und ist daher grundsätzlich sehr zu begrüßen. Mit diesen Sonderprogrammen qualifizieren wir eine deutlich höhere Zahl junger Menschen für eine wissenschaftsorientierte berufliche Tätigkeit nicht nur innerhalb, sondern auch außerhalb des Wissenschaftssystems. Da dieser Aufwuchs zeitgleich mit einer stark gestiegenen Nachfrage nach Studienplätzen stattfindet und laut aktuellen Vorausberechnungen die Zahl der Studierenden auch in den nächsten fünfzehn Jahren nicht zurückgehen wird, wären wir gut beraten, einem großen Teil der Nachwuchswissenschaftler einen Verbleib in den Hochschulen zu attraktiven Konditionen zu ermöglichen. Nur so können die Betreuungsrelation verbessert, die Lehraufgaben mit hoher Qualität abgedeckt und gleichzeitig eine Verbesserung der Leistungsfähigkeit unserer Forschung im internationalen Wettbewerb erreicht werden.
F&L: Sind die derzeit bestehenden Personalkategorien an den Hochschulen für den wissenschaftlichen Nachwuchs ausreichend? Ist die Professur mit Schwerpunkt Lehre angesichts des derzeitigen Studentenansturms ein Zukunftsmodell?
»Die Professur mit Schwerpunkt Lehre stellt eine sinnvolle Variante dar.«
Wolfgang Marquardt: Wir treten seit langem für eine Ausdifferenzierung der Personalkategorien ein, hier stellt die Professur mit Schwerpunkt Lehre eine sinnvolle Variante dar. Diese oder jede andere Personalkategorie soll die Einzelnen aber nicht ein für alle Mal festlegen. Die im individuellen Karriereverlauf flexible Schwerpunktsetzung in Forschung oder Lehre oder in der Wissenschaftsadministration kommt der Vorstellung des Wissenschaftsrats am nächsten. Was die Gestaltung der Personalstruktur betrifft, so wird sich der Wissenschaftsrat in nächster Zeit vermutlich erneut dazu äußern. In diesem Rahmen könnten auch Karrierewege und Personalkategorien neben der Professur empfohlen werden, den Beratungen will ich aber nicht vorgreifen.
F&L: An vielen Universitäten wird die Lehre durch den Einsatz von Lehrbeauftragten, von denen sehr viele Privatdozenten sind, mitgetragen. Viele von ihnen beklagen Unterbezahlung und Perspektivlosigkeit. Zu Recht?
Wolfgang Marquardt: In der Tat kann die Lehrleistung nicht alleine durch die Professoren erbracht werden. Daher ist das Hochschulsystem systemisch auf weitere Lehrkräfte angewiesen. Inwieweit diese Lehrkräfte eine berufliche Perspektive innerhalb oder außerhalb der Wissenschaft haben oder nicht, hängt vom Fach und von der Organisationsstruktur einer Einrichtung ab. Die manchmal unzumutbare Situation von Privatdozenten und anderen hoch qualifizierten Nachwuchskräften ist eben die Kehrseite der traditionellen Karrierewege in der Wissenschaft in Deutschland, wo allein auf „up or out“ gesetzt wird und keine attraktiven Karriereoptionen neben der Professur geboten werden. Besonders problematisch scheint es mir, wenn Missstände nicht nur in Einzelfällen entstehen, sondern wenn die Funktionsfähigkeit der Hochschulen systematisch durch eine große Zahl hoch qualifizierter und erfahrener, aber nicht wissenschaftlich selbstständiger Lehrkräfte sichergestellt wird. So werden Potenziale verschenkt und Frustration erzeugt.
F&L: Der Wissenschaftsrat hatte in einem aktuellen – wie man hört auch intern nicht unumstrittenen – Positionspapier empfohlen, die Doktorandenausbildung künftig stärker in kollegiale Verantwortung zu geben und Doktoranden zusätzlich zu ihren Betreuern durch ein fachnahes Promotionskomitee zu begleiten. Was versprechen Sie sich davon?
Wolfgang Marquardt: Die Betonung kollegialer Verantwortung, die übrigens nur eine von vielen Empfehlungen ist, war nicht umstritten. Im Rahmen strukturierter Promotionen haben sich solche Modelle kollegialer Betreuung vielfach bewährt, die im Übrigen nicht die Beziehung zum Doktorvater bzw. der Doktormutter ersetzen, sondern ergänzen sollen. Wissenschaft ist offener Diskurs unter Peers. Ich sehe nicht, weshalb ein solcher Austausch gerade während der wichtigsten Qualifizierungsphase schädlich sein sollte. Selbstverständlich muss die Ausgestaltung einer solchen kollegialen Verantwortung nach fachspezifischen Erfordernissen erfolgen und sich auf gerade diesen wissenschaftlichen Diskurs konzentrieren, anstatt fächerübergreifend formale Regelungen und mehr Bürokratie einzuführen.
»Der Betreuer steht einer Dissertation inhaltlich am nächsten
und verantwortet die Orientierung.«
F&L: Dem steht entgegen, dass niemand die Dissertation besser kennt, zumindest kennen sollte, als der Betreuer. Wird mit diesem Komiteemodell nicht die Motivation, Doktoranden anzunehmen, geschwächt und entscheidet das Komitee nicht auch unmittelbar über die Betreuungsleistung?
Wolfgang Marquardt: Natürlich steht der Betreuer einer Dissertation inhaltlich am nächsten und verantwortet die Orientierung. Gerade diese Verantwortung kann nicht delegiert werden. Ihre Frage geht offenbar aber von der Interpretation einer Betreuungsbeziehung als Besitzverhältnis aus: Weshalb sollte ich weniger motiviert sein, einen Doktoranden anzunehmen, wenn auch Kollegen sich mit dessen Projekt aus fachlicher Perspektive befassen? Verantwortungsvollen Doktorvätern und -müttern ist es ein Anliegen, Doktorarbeiten möglichst gut zu betreuen, warum sollten sie kollegiale Unterstützung dabei zurückweisen oder sich gar bezüglich ihrer Betreuungsleistung kontrolliert fühlen? Ist nicht mit einem wissenschaftlichen Gewinn zu rechnen, wenn die inhaltliche Auseinandersetzung über eine Forschungsarbeit schon früh, also lange vor der Promotionsprüfung, in einem größeren Kreis von Fachleuten erfolgt? Die Heftigkeit mancher Reaktion lässt mich manchmal daran zweifeln, ob wir alle das Verständnis von Wissenschaft als offenem Austausch teilen. Doktoranden sind keine Währung und kein Besitzstand, sondern die Zukunft der Wissenschaft.
Holger Noltze ist Professor für Musik und Medien an der Technischen Universität Dortmund, Moderator der Fernsehsendung west.art Talk und Autor des Buches „Die Leichtigkeitslüge: Über Musik, Medien und Komplexität“.
Morgenlektüre: Gerade schaffen sie in den Schulen die Schreibschrift ab. Der Verfasser des Beitrags in der Süddeutschen Zeitung empört sich, man kann finden, mit guten Gründen. Immerhin droht wieder ein Verlust, diesmal der Verlust der Chance, auf der Grundlage einer gelernten Schreibschrift, in der die Buchstaben auf eine mehr oder weniger individuelle Weise miteinander verbunden werden, eine eigene Handschrift zu entwickeln. Mein Sohn, 12, kann das nicht mehr. Er malt eben Druckbuchstaben. Es hat den Vorteil der Lesbarkeit, wer Buchstaben malt, krakelt nicht. Also: weg mit den Schnörkeln.
Der Aufschrei der Empörung, den diese Nachricht auslöste, fiel schwach aus. Erinnern wir uns noch an den bürgerlichen Aufstand gegen die Rechtschreibreform? Das war noch was. Die FAZ hat damals die Machtfrage gestellt, indem sie verkündete: Wir machen den Unfug nicht mit. Sie hat sie gestellt – und verloren. Die Anpassung an die reformierte Schreibung geschah, eher leise, ein paar Jahre später – hat das noch jemand gemerkt?
Dahinter ist die stille Einsicht zu vermuten, dass der Widerstand gegen „Modernisierungen“ dieser Art zwecklos ist, man nimmt die Blüten des Normierungswahns zur Kenntnis und reagiert mittlerweile mit einem nach innen geflüsterten „Lass doch das.“ Wir haben schon genug.
Das Privatfernsehen kann man immerhin abschalten, die Kulturkämpfe darum sind geschlagen. Es ist so: Jahrzehnte sorglosen Zulassens geistiger Verwahrlosung bei gleichzeitiger Alimentierung von aktuellster Unterhaltungselektronik haben jene „Unterschicht“ entstehen lassen, die sich jetzt auch im Fernsehen wiederfindet. Die Zusammenhänge sind bekannt. Interessant sind die Konvergenzen. Bezogen auf das Fernsehen also die Entwicklung des öffentlich-rechtlichen Programms, das seinen „Kulturauftrag“ als peinliche Hypothek mit zunehmendem Erfolg verdrängt. Im Zweifel für den Gebührenzahler, und der schaut ja lieber Fußball als Kulturauftrag. Auch das wissen wir schon. Legitimation wird hergestellt über Quoten: Zwanghaft muss man die Vielen erreichen, und das geht, indem die Ansprüche gesenkt werden.
Dem fallen nicht nur die Schnörkel in der Schreibschrift zum Opfer. Das KISS-Prinzip, „keep it short and simple“ regiert längst, wo es noch fataler ist: an der Universität. Die Toleranz gegenüber dem, was man nicht leicht versteht, weil es komplex ist, sinkt. Die großen Kräfte: Globalisierung, Ökonomisierung wirken auf die in eine trügerische Autonomie entlassenen Universitäten. Es wird normiert, reformiert, evaluiert. Das System wird komplizierter bis zur Undurchschaubarkeit, seine Ergebnisse immer banaler. Statt dass es, in einer komplexen Welt, lehrt, mit Komplexität umzugehen, lehrt es dummerweise das Gegenteil: Verblödungstoleranz.
Professor Dr. Dr. h.c. Angelika Nußberger M.A.
Ich beginne meinen Tag …
mit einem Telefonat mit meinem Sohn.
Meine besten Einfälle habe ich …
zwischendurch, beim Warten auf den ICE, beim Kaffeekochen, Tischdecken oder Unkrautjäten.
Wenn ich einen Rat brauche, …
frage ich gerne. Meistens beginnt damit ein gutes Gespräch.
Am meisten ärgere ich mich, …
wenn Beschwerdeführer am Gerichtshof unterschiedslos von „Folter“ sprechen, ganz gleich, worüber sie sich beklagen. Wir sollten unsere eigenen Worte ernst nehmen, zumindest dann, wenn es darauf ankommt.
Das nächste Buch, das ich lesen will, …
ist „Mein Jahr als Mörder“. Ich habe den Autor, Friedrich Christian Delius, vor kurzem, noch bevor er den Büchner-Preis bekam, zufällig getroffen, kannte aber keines seiner Bücher. Da bin ich natürlich neugierig geworden.
Wenn ich das Fernsehen anschalte, …
schalte ich es auch gleich wieder aus, es sei denn, es kommen gerade die Tagesthemen.
Energie tanke ich …
beim Trekken mit meiner Familie irgendwo fernab.
Wenn ich mehr Zeit hätte, …
würde ich Chinesisch lernen.
Mit einer unverhofften Million würde ich …
gezwungen werden, darüber nachzudenken, was mit Geld erreichbar ist.
Ich frage mich manchmal, …
wie am Ende dieses Jahrhunderts unsere Menschenrechtsethik beurteilt werden wird.
Die Wahrheit zu finden …
muss unser Ziel bleiben, auch wenn wir nicht wissen können, ob wir damit scheitern oder nicht.
Das Bewusstsein von der eigenen Vergänglichkeit …
verleiht Leichtigkeit.
Kreativität entsteht …
mit dem Mut zu einem weißen Blatt Papier.
Freude an meinem Beruf …
habe ich selbst dann, wenn ich darunter leide, was ich zu lesen habe. Das Leben schreibt nicht nur schöne Geschichten, und es sind die traurigsten, die vor Gericht kommen. Aber man liest ja nicht nur die Akten, sondern kann auch etwas tun.
An die Zeit meines Studiums …
erinnere ich mich mit Nostalgie. Aber ich würde nicht nochmals beginnen wollen.
Wissenschaftler sind Menschen, …
die weiterdenken.
Wenn ich Wissenschaftsministerin wäre, …
würde ich internationale Belange stärken wollen.
Der Fortschritt von Wissenschaft und Technik…
fordert nicht zuletzt auch die Richter heraus, wenn gesellschaftlich kontroverse Fragen an sie weitergegeben werden.
Bevor endlich der begehrte Ruf auf eine Professur erfolgt, müssen Wissenschaftler viele Hindernisse überwinden und sich in Geduld und Beharrlichkeit üben. Doch was passiert, wenn der Weg zur ersehnten Stelle versperrt ist? Wie kann Schiffbruch in der Wissenschaft verhindert werden und was bleibt nach dem Scheitern?
Die Entscheidung, eine wissenschaftliche Laufbahn einzuschlagen, wird häufig gegen Ende des Studiums gefällt. Die Hingabe und Lust am wissenschaftlichen Arbeiten verbunden mit positiven Rückmeldungen auf Referate und Hausarbeiten sind motivierend. Wird dann noch zu einem wissenschaftlichen Werdegang geraten, hoffen nicht wenige auf eine Karriere in der Wissenschaft. Dieses Ziel ist nach wie vor verlockend und genießt trotz Plagiatsaffären gesellschaftlich hohes Ansehen. Die Wissenschaft zeichnet sich besonders durch die geschlossenen Grenzen ihrer jeweiligen Hierarchieebenen aus, durch die nach oben hin schmal werdende Pyramide. Dieses Bild ist Ausdruck für die Schwierigkeit, in eine höhere wissenschaftliche Position aufzusteigen. Gleichzeitig ist das dauerhafte Verbleiben auf Post-Doc-Stellen oder Juniorprofessuren laut Wissenschaftszeitvertragsgesetz nicht möglich. Ist ein Scheitern auf dem akademischen Arbeitsmarkt für viele vorprogrammiert?
Scheitert das System oder die Person?Scheitern ist eine subjektive wie gesellschaftliche Konstruktion. Personen erleben sie als ein Gefühl, das sowohl durch externe, scheinbar unbeeinflussbare Rahmenbedingungen wie auch interne Faktoren ausgelöst wird, genauso wie ihr scheinbarer Counterpart Erfolg haben. Diese Beurteilungsfolien (Scheitern – Erfolgreich sein) kommen in der Wissenschaft besonders eindeutig zum Tragen: eine Promotion abzubrechen heißt, eine anerkannte Route, die wissenschaftliche Laufbahn, zu verlassen. Dieser Karriereweg gilt in diesem Moment als gescheitert.
Dem Scheitern voraus geht häufig die Zuversicht, dass das wissenschaftliche Umfeld alle Qualifikationen und Kompetenzen erkennen wird, wenn die ersten Hürden erst mal geschafft sind. Zudem tragen Glaubenssätze wie „Wenn ich etwas anfange, mache ich es auch zu Ende“ dazu bei, Durststrecken wie z.B. der nicht mehr finanzierte Abschluss der Promotion zunächst auszuhalten. Es entsteht das Gefühl, durch Leistungen etwas (mit-) entscheiden zu können, was durch die Situation des akademischen Arbeitsmarktes gar nicht entscheidbar ist – weil es z.B. schlichtweg nicht genügend Stellen gibt. Absprungmöglichkeiten werden zu spät oder gar nicht gesehen. Trotz Ratschlägen wie: „Lass los, orientiere Dich auch anderweitig!“ folgen viele dem Prinzip Weitermachen. Das Gefühl zu scheitern entsteht wie so häufig im Vergleich mit einem Maßstab, den das Feld Wissenschaft vorgibt (möglichst umfang- und erfolgreiche Veröffentlichungs-, Einwerbe-, Lehr- und Vortragslisten) und dem man selbst nicht genügen zu können scheint. Während der Qualifikationsphasen Promotion und Post-Doc passiert dies besonders dann, wenn andere Lebensbereiche Aufmerksamkeit erfordern, die gar nichts mit dem wissenschaftlichen Arbeiten zu tun haben.
Formen des ScheiternsScheitern in der Wissenschaft kennt vielfältige Formen. Häufig ist es ein Endpunkt einer längeren Phase des Aushaltens:
– Die nächste Qualifikationsstufe (Post-Doc-Stelle, Juniorprofessur, W2, W3) wird nicht erreicht.
– Lang erarbeitete Stipendien- oder Drittmittelanträge werden nicht bewilligt, aufwendig angefertigte Veröffentlichungen werden nicht angenommen.
– Das Erreichen der nächsten Qualifikationsstufe erfüllt nicht die eigenen Erwartungen. Zudem sind die Maßstäbe nicht mit den privaten Wünschen und Verpflichtungen (z.B. Elternschaft, Pflegesituationen) vereinbar.
– Personen gehen an eine Hochschule im Ausland mit dem Ziel, sich noch besser zu qualifizieren. Sie kehren nach einigen Jahren zurück und finden keine Stelle im deutschen Wissenschaftsbetrieb.
– Befristete Tätigkeiten auf Projekt- bzw. Drittmittelstellen sind erfolgreich, enden aber spätestens nach zwei bis drei Jahren. Der Wechsel von einer Vertretungsprofessur zur nächsten kann als Scheitern erlebt werden, wenn letztendlich kein Ruf auf eine reguläre Professur erfolgt.
Diesen diversen Formen subjektiven wie objektiven Scheiterns fehlen häufig eindeutige Ursachen. Fragt man nach, werden weniger strukturelle Gründe (z.B. das Fehlen von Stellen) genannt, vielmehr sind es als persönliche Fehler erlebte Handlungen oder Versäumnisse: „Ich konnte keine gezielte Unterstützung bzw. Förderung finden“, „Ich bin zu wenig vernetzt oder bewege mich in den „falschen“ Netzwerken“, „Ich habe zu wenige Anträge geschrieben“, „Ich war zu unflexibel oder zu immobil“, „Ich war nicht zur richtigen Zeit am richtigen Ort“ usw. Ausgeblendet wird häufig, dass Scheitern an den Qualifikationsstufen in der Wissenschaft noch heute in unmittelbaren Zusammenhang mit Faktoren wie der sozialen und der ethnischen Herkunft, dem Geschlecht oder auch der finanziellen Situation steht – die viel beschworene Chancengleichheit ist hier noch lange nicht erreicht. Trotz teils widriger (vor allem auch finanzieller) Rahmenbedingungen erleben hochmotivierte Wissenschaftler und Wissenschaftlerinnen die Melange subjektiver wie objektiver Faktoren als persönliches Scheitern und stehen damit häufig alleine da bzw. werden nicht adäquat beraten. Über das Scheitern wird nicht gesprochen. Neue Angebote wie die des Career Centers für den wissenschaftlichen Nachwuchs der Universität Hamburg zeichnen realistische „Wege in die Wissenschaft“ und kontextualisieren vermeintliche Scheiter-Erfahrungen durch vielfältige Beratungsangebote und Workshops. Wertvoll ist hier der interdisziplinäre Austausch mit anderen Wissenschaftlern in einem geschützten und vergleichsweise konkurrenzfreien Raum.
Sinnstiftende NeuorientierungWie können Wissenschaftler den Unsicherheiten einer wissenschaftlichen Karriereplanung begegnen? Es gibt keine Rezepte, die das Gefühl zu scheitern verhindern, aber Erfahrungen, die vor allem zeigen, dass die Reflexion der eigenen Situation zumeist ein klareres Bild schafft: Wie sehen die Strukturen um mich herum aus? Wo liegen die Risiken meines Projektes, meines Weges? Dazu gehört z.B. die rechtzeitige Marktanalyse (Wann werden in meinem Fach überhaupt Stellen frei?), vor der sich viele aus Angst vor schlechten Prognosen scheuen. Auch Warnsignale werden häufig nicht ernst genommen (z.B. eine nicht mehr gefragte methodische Ausrichtung). Kommt es trotz dieser „Standortanalyse“ dennoch zum Gefühl, gescheitert zu sein, lohnt der Blick zurück nach vorne: Was habe ich durch diesen Weg gewonnen? Welche Wege eröffnen sich mir jetzt? Welche Alternativen habe ich? Schließlich ist nicht der Lebenslauf gescheitert, sondern ein Ziel einer hochqualifizierten Person. Die Orientierung für andere Wege fällt häufig der fehlenden Zeit und Energie zum Opfer, dabei ist sie lohnenswert. Berufliche Wege in der Wissenschaft sind vielfältiger geworden, durch die jüngsten Reformen sind in den letzten Jahren viele neue Stellenformate vor allem im Wissenschaftsmanagement entstanden. Von denjenigen, die sich für diese Arbeitsbereiche an Universitäten, Forschungsinstitutionen und Fachhochschulen entscheiden, hat ein Großteil eine wissenschaftliche Laufbahn begonnen bevor eine Kursänderung erfolgte und ein neues oder zweites Standbein entdeckt wurde.
Alternativen bietenVersteht man das Scheitern in der Wissenschaft als sinnstiftende Neuorientierung, mit der offensiv und konstruktiv umgegangen werden kann, so bedarf es neben strukturellen Veränderungen (z.B. Lehrfähigkeit höher zu bewerten, Professuren bei Bedarf zu teilen) v.a. einer veränderten Haltung zugunsten eines ganzheitlichen Wissenschaftssystems, das vielfältigste Karrieremöglichkeiten auch jenseits der „Pyramide“ anbietet, diese bewusst entwickelt und nachfolgenden Generationen mehr Alternativen für hochqualifizierte wissenschaftliche Tätigkeiten anbietet. Scheitern kann dann schneller zu einer Chance werden, den vielleicht sogar passenderen Karriereweg in der Wissenschaft zu finden.
Die Arbeitgeber sind grundsätzlich verpflichtet, der Finanzverwaltung bis zum 28. Februar des Folgejahres eine elektronische Lohnsteuerbescheinigung zu übermitteln. Nach amtlich vorgeschriebenem Datensatz nach Maßgabe der Steuerdatenübermittlungsverordnung ist die Datenübermittlung authentifiziert vorzunehmen (mit einem entsprechenden Zertifikat, das einmalig im Elster-Onlineportal beantragt wird).
Dies gilt für die Lohnsteuerbescheinigungen 2012 für unbeschränkt und beschränkt einkommensteuerpflichtige Arbeitnehmer in Deutschland. Bei konfessionsverschiedenen Ehen ist der auf den Ehegatten entfallende Teil der Kirchensteuer unter Nummer 7 oder Nummer 14 des Ausdrucks anzugeben (Halbteilung der Lohnkirchensteuer). Diese Halbteilung der Lohnkirchensteuer kommt in Bayern, Bremen und Niedersachsen nicht in Betracht. Deshalb ist in diesen Ländern die einbehaltene Kirchensteuer immer nur unter Nummer 6 oder Nummer 13 des Ausdrucks einzutragen. Unter Nummer 8 des Ausdrucks sind die Versorgungsbezüge einzutragen. Zur Ausstellung von elektronischen Lohnsteuerbescheinigungen 2012 ist ein Schreiben des Bundesfinanzministeriums vom 22. August 2011 mit entsprechenden Mustern ergangen.
Bundesfinanzministerium, Schreiben vom 22.8.2011 – IV C 5-S 2378/11/10002
Kindergeld und SemestergebührenSemestergebühren sind insgesamt als ausbildungsbedingte Mehraufwendungen absetzbar. Der Bundesfinanzhof hat entschieden, dass die zur Aufnahme oder Fortsetzung des Studiums verpflichtend zu entrichtenden Semestergebühren keine Mischkosten darstellen, sondern grundsätzlich insgesamt als abziehbarer ausbildungsbedingter Mehrbedarf zu bezeichnen sind, auch wenn der Studierende durch die Entrichtung gewisse privat nutzbare Vorteile (z. B. Semesterticket) erlangt. Das heißt, dass bei den von einem Studierenden erzielten Einkünften die Semestergebühren abziehbar sind. Dies ist für den maßgeblichen Jahresgrenzbetrag, der für das Kindergeld entscheidend ist, wichtig.
Bundesfinanzhof, Urteil vom 22.9.2011 – III R 38/08
AuslandssprachkursAuch wenn ein Sprachkurs im Ausland nur Grundkenntnisse oder allgemeine Kenntnisse in einer Fremdsprache vermittelt, diese aber für die berufliche Tätigkeit ausreichen, kann der Kurs beruflich veranlasst sein und deshalb die Kursgebühr als Werbungskosten steuerlich abgezogen werden. Im vorliegenden Fall handelte es sich um einen Beamten (Offizier), der an einem Englischsprachkurs in Südafrika teilnahm und Aufwendungen für den Sprachkurs, Reise- und Unterkunftskosten sowie Verpflegungsmehraufwendungen steuerlich geltend machte. Die Wahl, einen Sprachkurs im Ausland zu besuchen, ist regelmäßig privat mitveranlasst. Bei der deshalb gebotenen Aufteilung der Reisekosten in steuerlich anzuerkennende Werbungskosten und nicht anzuerkennende Kosten der privaten Lebensführung kann auch ein anderer als der zeitliche Aufteilungsmaßstab angezeigt sein. Der vollständige Abzug aller Aufwendungen setzt voraus, dass die Reise ausschließlich oder nahezu ausschließlich der beruflichen Sphäre zuzuordnen ist. Liegt der Reise kein unmittelbarer beruflicher Anlass zugrunde, sind die Reisekosten aufzuteilen. Als sachgerechter Aufteilungsmaßstab kommt grundsätzlich das Verhältnis der beruflichen und privaten Zeitanteile der Reise in Betracht. Aber auch andere Punkte, wie der Umstand, dass eine Sprache in dem Land, in dem sie gesprochen wird, im allgemeinen effizienter als im Inland zu erlernen ist, sind zu berücksichtigen. Andererseits darf bei Sprachreisen der touristische Wert des Aufenthalts am Kursort nicht unbeachtet bleiben.
Bundesfinanzhof, Urteil vom 24.2.2011 – VI R 12/10
ZufallserfindungSoweit nur eine Idee als Gebrauchsmuster angemeldet wird, ist laut Urteil des Finanzgerichts Münster auch dann von einer nicht steuerbaren Zufallserfindung auszugehen, wenn dieses Gebrauchsmuster später verkauft wird.
Gebrauchsmuster sind als die Beschreibung einer Idee anzusehen, der die gewerbliche Verwertungsreife erkennbar noch nicht anhaftet. Der sogenannten Zufallserfindung liegt mangels Wiederholungsabsicht eine Nachhaltigkeit auch bei Einmaligkeit nicht zugrunde. Wenn eine Erfindertätigkeit erkennbar nur einmal ausgeübt worden ist, ist sie nur in den Fällen nachhaltig, wenn sie als planmäßig anzusehen ist. Eine solche Planmäßigkeit wird wiederum angenommen, wenn bei Erfindungen weitere Tätigkeiten erfolgen, die diese bis zur Verwertungsreife fördern. Im vorliegenden Fall bestand lediglich eine abstrakte Idee. Bloße Ideen sind – anders als Patente – als Gebrauchsmuster eintragungsfähig. Fehlende Verwertungsreife lässt bei Gebrauchsmustern die Qualifizierung als Zufallserfindung zu. Die Art der Abwicklung des Verkaufspreises spricht gegen das Vorliegen einer Verwertungsreife. Eine Steuerbarkeit gemäß § 22 Nr. 2 EStG scheidet im Falle der Zufallserfindung aus, da es am Anschaffungsvorgang fehlt.
Finanzgericht Münster, Urteil vom 3.5.2011 – 1 K 2214/08 F – rechtskräftig
Das Bundesarbeitsgericht hat entschieden, dass die Arbeitsverträge von Fremdsprachenlektoren, die überwiegend mit der bloßen Vermittlung von Sprachkenntnissen betraut sind, in der Regel nicht nach dem Wissenschaftszeitvertragsgesetz (WissZeitVG) befristet werden können. Die klagende Arbeitnehmerin, die nach ihrer Promotion als Lehrkraft für besondere Aufgaben für Japanisch an einer Universität beschäftigt war, hatte mit ihrer auf Entfristung ihres Arbeitsvertrags gerichteten Klage Erfolg.
Im Fall der Klägerin hat das Bundesarbeitsgericht den persönlichen Geltungsbereich des WissZeitVG nicht als eröffnet erachtet. Voraussetzung der Anwendung des Gesetzes ist, dass der Arbeitnehmer unter den Begriff des „wissenschaftlichen oder künstlerischen Personals“ fällt. Die Klägerin war laut ihrem auf ein Jahr befristeten Arbeitsvertrag als Lehrkraft für besondere Aufgaben für Japanisch eingestellt. Der Vertrag enthielt eine Klausel, welche vorsah, „…dass die Beschäftigung in der Qualifizierungsphase der eigenen Aus-, Fort- oder Weiterbildung dient (Wissenschaftszeitvertragsgesetz)“. Die Lehrveranstaltungsverpflichtung der teilzeitbeschäftigten Klägerin machte einschließlich der Vor- und Nachbereitung zwei Drittel ihrer vertraglich geschuldeten Arbeitszeit aus.
Aus Sicht des Bundesarbeitsgerichts wird der Anwendungsbereich des WissZeitVG nicht bereits dadurch eröffnet, dass das einschlägige Landeshochschulgesetz die „Lehrkraft für besondere Aufgaben“ in der Kategorie des wissenschaftlichen Personals einordnet. Vielmehr lege das WissZeitVG seinen persönlichen Geltungsbereich unabhängig von den landeshochschulrechtlichen Regelungen eigenständig und abschließend fest. Der Begriff des „wissenschaftlichen und künstlerischen Personals“ sei inhaltlich-aufgabenbezogen zu bestimmen. Er könne nicht durch hochschulrechtliche Regelungen des Landesgesetzgebers modifiziert oder erweitert werden.
Zum „wissenschaftlichen Personal“ gehört nach den Ausführungen des Bundesarbeitsgerichts derjenige Arbeitnehmer, der wissenschaftliche Dienstleistungen erbringt. Maßgeblich sei nicht die formelle Bezeichnung, sondern der wissenschaftliche Zuschnitt der von ihm zu erbringenden Tätigkeit. Bei Mischtätigkeiten sei erforderlich, dass die wissenschaftlichen Tätigkeiten zeitlich überwiegen oder zumindest das Arbeitsverhältnis prägen. Wissenschaftliche Tätigkeit sei alles, was nach Inhalt und Form als ernsthafter, planmäßiger Versuch zur Ermittlung der Wahrheit anzusehen sei. Zur wissenschaftlichen Dienstleistung könne daher auch die Vermittlung von Fachwissen und praktischen Fähigkeiten an Studierende und deren Unterweisung in der Anwendung wissenschaftlicher Methoden gehören. Wissenschaftliche Betätigung sei eine Lehrtätigkeit aber nur dann, wenn dem Lehrenden die Möglichkeit zur eigenständigen Forschung und Reflexion verbleibe. Die wissenschaftliche Lehrtätigkeit sei demnach von einer unterrichtenden Lehrtätigkeit ohne Wissenschaftsbezug abzugrenzen. Überwiegend mit der Vermittlung von Sprachkenntnissen betraute Fremdsprachenlektoren unterfielen dem WissZeitVG daher in der Regel nicht.
Dieses ergebe sich aus dem Sinn und Zweck der Befristungstatbestände des WissZeitVG. Verbleibe dem Lehrenden kein Raum zur eigenen Forschung, weise die bloße Vermittlung praktischer Fähigkeiten und Fertigkeiten weder den erforderlichen Qualifikationsbezug auf, noch bedürfe sie einer ständigen Fluktuation der Lehrenden zur Gewährleistung eigener Ideen, ohne den jegliche Forschung erstarren würde.
Im Fall der Klägerin sah das Gericht das Arbeitsverhältnis als geprägt von der Unterrichtung in moderner japanischer Sprache und Schrift an. Die Lehrveranstaltungen seien repetierende Wissensvermittlung und keine wissenschaftliche Dienstleistung.
Die Befristung des Arbeitsverhältnisses nach dem WissZeitVG war daher unwirksam. Da auch keine anderen Befristungsgründe vorlagen, wurde die Universität zur unbefristeten Weiterbeschäftigung der Klägerin verurteilt.
(Bundesarbeitsgericht, 7 Senat, Urteil vom 1.6.2011, Az. 7 AZR 827/09)
Das Regellehrdeputat deutscher Universitätsprofessoren beträgt – je nach Bundesland – acht bzw. neun Semesterwochenstunden. Im Rahmen von Berufungs- oder Bleibeverhandlungen besteht im Einzelfall die Möglichkeit, das Regellehrdeputat etwa zugunsten von spezifischen Aufbauarbeiten innerhalb des Fachgebiets oder besonderen Forschungsaufgaben zu reduzieren. Aber auch außerhalb der Berufungssituation kann – im Rahmen der bestehenden Professur – das Lehrdeputat verringert werden. Dabei sind die Vorgaben der jeweiligen Landeslehrverpflichtungsverordnung zu beachten. Diese ermöglichen beispielsweise eine Reduktion des Lehrdeputats, wenn der Professor ein bestimmtes Selbstverwaltungsamt ausübt (z.B. Dekan, Studiendekan, Vizepräsident/-rektor, Präsident/Rektor etc.). Weitere Ermäßigungen sind denkbar für Professuren, die in der Medizin Aufgaben in der unmittelbaren Krankenversorgung, einschließlich diagnostischer Untersuchungen, wahrnehmen. Zudem kann die Lehrverpflichtung für die Wahrnehmung von besonderen Forschungs- und Entwicklungsaufgaben sowie für besondere Aufgaben und Funktionen in der Hochschule ermäßigt werden, sofern die Übernahme dieser Aufgaben oder Funktionen ohne eine Entlastung unzumutbar ist. Ferner ist eine Deputatsermäßigung möglich im Falle der Schwerbehinderung des Professors. Erforderlich ist in allen Fällen, dass ein Antrag an die entscheidungsbefugte Stelle gerichtet wird. Dies ist in der Regel die Hochschulleitung. Eine Deputatsermäßigung kommt regelmäßig nur in dem Umfang in Betracht, der in den Lehrverpflichtungsverordnungen festgelegt ist. Zudem stehen die Ermäßigungsmöglichkeiten unter dem Vorbehalt, dass das nach den Prüfungs- und Studienordnungen erforderliche Gesamtlehrangebot nicht beeinträchtigt wird.